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in Recht & SteuernLesedauer: 3 Minuten

Rechtsanwalt über das „ewige Widerrufsrecht“ „Die Abschaffung des Widerrufsjokers ist gar nicht vorgesehen“

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Eine „große Lösung“ ist das nicht.  Der Joker für die Altfälle bleibt, und für den Nicht-Immobilienkredit ist eine Ausschlussfrist überhaupt nicht vorgesehen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zwar vorgeschlagen, die Ausschlussfrist auch auf Altfälle anzuwenden, beginnend ab Inkrafttreten des Gesetzes. Inwieweit aber dieser Vorschlag im weiteren Verlauf der Beratungen eine Rolle spielen wird, bleibt abzuwarten.  Die Anhörung im zuständigen Bundestagsausschuss am 14.10.15 zeigte, dass selbst die „kleine Lösung“, die nicht einmal für alle Verbraucherkredite gilt (also eher eine „ganz kleine Lösung“ ist), alles andere als unumstritten ist. Welche Seite sich durchsetzt und ob eine „große Lösung“ überhaupt noch einmal ernsthaft diskutiert wird, bleibt offen. 

Für sonstige Verbraucherdarlehen bleibt alles beim Alten

Und die (ganz) kleine Lösung? Immobilienkredite, für die die Ausschlussfrist nun geplant ist, waren von der Widerrufswelle bisher zwar am meisten betroffen, aber bei weitem nicht allein. Für sonstige Verbraucherdarlehen bleibt jedoch alles beim Alten, auch, wenn der Entwurf in der gegenwärtigen Form Gesetz wird. 

Fazit: Wird der Entwurf Gesetz, wird es bei künftigen Immobilienkrediten ein absolutes Ende des Widerrufsrechts geben. Doch das Damoklesschwert „Widerrufsjoker“ wird für die Altfälle wohl bleiben. Jedenfalls so lange, bis Verjährung eingetreten ist. 

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