Im geplanten IDD-Umsetzungsgesetz will der Gesetzgeber will stärker zwischen Honorar- und Provisionsberatung im Versicherungsbereich trennen. Zu diesem Zweck führt er den Beruf des Honorar-Versicherungsberaters als weiteren Beratertypus ein. Dieser darf keine Vergütungen von Versicherungsunternehmen erhalten. Seine Tätigkeit soll drei Bereiche umfassen:
- die Beratung des Versicherungskunden bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder auch die rechtliche Beratung bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall,
- die außergerichtliche Vertretung des Versicherungskunden gegenüber dem Versicherungsunternehmen
- die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen an Versicherungskunden.