Im geplanten IDD-Umsetzungsgesetz will der Gesetzgeber will stärker zwischen Honorar- und Provisionsberatung im Versicherungsbereich trennen. Zu diesem Zweck führt er den Beruf des Honorar-Versicherungsberaters als weiteren Beratertypus ein. Dieser darf keine Vergütungen von Versicherungsunternehmen erhalten. Seine Tätigkeit soll drei Bereiche umfassen:

  1. die Beratung des Versicherungskunden bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder auch die rechtliche Beratung bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall,
  2. die außergerichtliche Vertretung des Versicherungskunden gegenüber dem Versicherungsunternehmen
  3. die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen an Versicherungskunden.