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Rechtsanwalt über Konsultationspapier der Esma Mifid II: 7 Neuerungen für Berater, Robo-Advisor und Kunden

Rechtsanwalt Christian Waigel
Rechtsanwalt Christian Waigel

Am 13. Juli hat die Esma ihr Konsultationspapier für die neuen Guidelines für Suitability-Anforderungen vorgestellt. Das war lange angekündigt und soll die Guidelines weiterentwickeln, die die Esma bereits im Jahr 2012 vorgestellt hatte.

Die Guidelines enthalten neue Anforderungen an die vom Kunden einzuholenden Informationen, die in der Regel durch Analysebögen (WpHG-Bögen) bei den Kunden abgefragt werden. Sie enthalten auch neue Anforderungen, vor allem im Falle des Einsatzes von automatisierten Robo-Advice- oder Suitability-Systemen. Sie geben detailliertere Hinweise, wie inhaltlich der Abgleich zwischen den Kundenangaben und den Produkten zur Feststellung der Geeignetheit ausgestaltet werden soll.

  1. Neue Informationspflichten für Robo-Advisor

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Bei dem Einsatz eines automatisierten Tools, vor allem bei Robo-Advisorn, soll der Kunde darüber informiert werden, dass ein Algorithmus eingesetzt wird, um die Kundeninformationen zu gewinnen und dann Beratungsempfehlungen oder Managemententscheidungen abzuleiten. Ebenso soll der Grad an „menschlicher Mitarbeiter-Involvierung“ dargestellt werden, der noch zum Einsatz kommt.

In ihrem Außenauftritt sollen die Robo-Advisor besonders sorgfältig prüfen, ob der Kundenauftritt auch im aufsichtsrechtlichen Sinne effektiv ist. Zum Beispiel sollen wichtige Informationen hervorgehoben werden, grafische Informationen durch Text ergänzt werden und auch angesichts der Darstellungsart, zum Beispiel auf den Mobiltelefonen, angemessen sein. 

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