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Rechtsanwalt zum Streit BVK vs. Check24 „Traditionelle Makler hängen die Erstinformation auch nicht an ihre Tür“

Rechtsanwalt Norman Wirth: "Hier wird meines Erachtens über das Ziel hinausgeschossen."
Rechtsanwalt Norman Wirth: "Hier wird meines Erachtens über das Ziel hinausgeschossen." | Foto: Wirth Rechtsanwälte

Der Streit zwischen BVK und dem Online-Portal Check24 landet noch einmal vor Gericht. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat das Landgericht München angerufen: Check24 habe das Urteil des Oberlandesgerichts München von April 2017 nicht ausreichend umgesetzt.         

Darum ging es ursprünglich

In dem Rechtsstreit hatte BVK der Plattform Check24 vorgeworfen, seine Nutzer in die Irre zu führen: Check24 zeige sich auf den ersten Blick nur als Vergleichsportal und mache zu wenig kenntlich, dass es auch Produkte vermittle. Darüber hinaus zweifelte der BVK an, dass die automatisierte Beratung von Check24 gesetzeskonform ist.

Das Gericht bestätigte zwar grundsätzlich das Geschäftsmodell des Online-Vermittlers. Bei der Statusinformation musste Check24 allerdings nachbessern. Das Vergleichsportal sendet mittlerweile seinen Kunden die Erstinformation, in der es über seinen Maklerstatus informiert, vor Abschluss eines Versicherungsvertrags als E-Mail zu.

Der Streit geht weiter

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Dem BVK geht das offenbar nicht weit genug: „Wir pochen vor dem Landgericht München I auf Vollstreckung des Urteils vom April 2017“, schreibt der BVK in einer öffentlichen Stellungnahme. Der Verband hat einen Ordnungsmittelantrag eingereicht. Das LG München soll nun feststellen, ob der Portalbetreiber gegen das OLG-Urteil verstößt und gegebenenfalls ein Ordnungsgeld verhängen.

Check24 hat bereits reagiert: Sämtliche Prozesse seien gemäß dem OLG-Urteil umgesetzt worden. Zwei Rechtsanwälte, Peter Breun-Goerke von der Wettbewerbszentrale und Norman Wirth von der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte, hätten bestätigt, dass das Vorgehen von Check24 rechtskonform sei. Der BVK solle außerdem seine eigenen Mitglieder besser aufklären, da diese die rechtlichen Erfordernisse oft selbst nicht einhielten, schießt Check24 in seiner per E-Mail versendeten Stellungnahme hinterher.

Angesichts der Neuauflage des Streits zwischen BVK und Check24 äußerte sich jetzt Rechtsanwalt Wirth gegenüber DAS INVESTMENT:

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