Rechtsexperte schlägt vor
Abschaffung des Maklerstatus durch Rechtsfortbildung
Das sogenannte Versteegen-Assekuranz-Urteil des BGH stößt bei Jürgen Evers auf durchgreifende Bedenken, weil es im Ergebnis dazu führe, dass das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsmakler als Handelsvertreter-Verhältnis im Sinne der Vorschriften der §§ 84 ff. HGB qualifiziert werden muss. Der Rechtsanwalt zeigt in seinem Gastkommentar als Ausweg auf, den Maklerstatus gesetzlich zu regeln.