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Aktualisiert am 03.04.2014 - 16:56 Uhrin MärkteLesedauer: 4 Minuten

Rechtsexperte zum ESM-Urteil: Geld verliert seinen Vertrauensvorschuss

Konstantin Mettenheimer hält seinen Vortrag auf dem private banking kongress
Konstantin Mettenheimer hält seinen Vortrag auf dem private banking kongress
In seiner Rede beim private banking kongress 2012 in Hamburg sprach Rechts- und Steuerexperte Konstantin Mettenheimer über die wichtigsten Aussagen des ESM-Urteils und deren Bedeutung für die Investoren. Als Medienpartner präsentiert DAS INVESTMENT die Rede in voller Länge.

Das BVerfG hat entschieden, dass der ESM Bestand hat. Die Haftung darf jedoch über die festgelegten 190 Milliarden Euro nicht hinausgehen. Außerdem bedürfen derartige Entscheidungen der parlamentarischen Zustimmung; die Verschwiegenheitsregelung des ESM gegenüber Bundestag und Bundesrat gilt nicht. Es handelt sich um eine vorläufige Entscheidung, die endgültige folgt im Dezember. Es sind allerdings keine substantiellen Änderungen zu erwarten.

Im Einzelnen gehen die Aussagen aber viel weiter. Zwölf Pflöcke haben die Richter eingeschlagen, innerhalb derer sich Deutschland und Europa wirtschaftlich und politisch in den kommenden Jahren entwickeln werden:

1. Deutschland darf dem ESM beitreten.

2. Die Haftung muss auf die nominal festgelegten 190.024.800.000 Euro beschränkt bleiben.

3. Diese und ähnliche Regelungen müssen eindeutig sein. Hintertüren darf es nicht geben, damit die Parlamente über eindeutige Beträge beschließen; denn …

4. ... Bundestag und Bundesrat dürfen anderen EU Staaten oder der EU in Haushaltsfragen keine unbeschränkte Vollmacht geben.
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