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Rechtsexperten klären auf Mifid II trifft auch 34f-Berater und Fintechs

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Zulassungsverfahren erschwert

Außerdem wird laut Hendel das Zulassungsverfahren erschwert, indem künftig zum Beispiel ein Geschäftsplan vorgelegt werden muss.

„Für ETF-basierende Anlagestrategien bedarf es derzeit keiner Erlaubnis der BaFin, es reicht eine gewerberechtliche Erlaubnis nach 34f GewO“, so Hendel weiter. Aus diesem Grund verfügen viele Betreiber sogenannter „Robo-Advice-Plattformen“ nur über eine Erlaubnis nach GewO. Daher seien die neuen Regulierungsvorschriften auch für sie relevant.

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