Rechtsexperten klären auf Mifid II trifft auch 34f-Berater und Fintechs
Zulassungsverfahren erschwert
Außerdem wird laut Hendel das Zulassungsverfahren erschwert, indem künftig zum Beispiel ein Geschäftsplan vorgelegt werden muss.
„Für ETF-basierende Anlagestrategien bedarf es derzeit keiner Erlaubnis der BaFin, es reicht eine gewerberechtliche Erlaubnis nach 34f GewO“, so Hendel weiter. Aus diesem Grund verfügen viele Betreiber sogenannter „Robo-Advice-Plattformen“ nur über eine Erlaubnis nach GewO. Daher seien die neuen Regulierungsvorschriften auch für sie relevant.