Rechtsfrage der Woche Darf der Versicherer vom Betreuungswunsch des Kunden abweichen?
Dies gilt selbst dann, wenn das Schreiben c/o an den Versicherungsmakler übersandt wurde. (OLG München, Urteil vom 03.07.2014, Aktenzeichen.: 29 U 5030/13)
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