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in Recht & SteuernLesedauer: 1 Minute

Rechtsfrage der Woche ETFs, ETCs, ETNs: Was dürfen 34f-Berater vermitteln - und was nicht?

Ein Finanzberater aus Bremen möchte gerne wissen, welche ETFs er mit seiner Erlaubnis nach § 34f GewO vermitteln darf. „Es fallen unter den Oberbegriff ETF ja auch ETC's und ETN's und auch solche die auf Short-Indizes laufen“, schrieb der Berater in einem Leserbrief an DAS INVESTMENT.com.

„Der Berater darf echte ETFs im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) vermitteln“, erklärt Daniel Berger, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte. ETNs und ETCs hingegen seien Schuldverschreibungen, die ähnlich wie Zertifikate um einen Basiswert aufgebaut sind und diesen abbilden. Der für ETFs typische klassische Mix fehle bei diesen Produkten. Außerdem handelt es sich dabei nicht um Sondervermögen.

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Aus diesen Gründen benötigt man für die Vermittlung dieser Produkte eine KWG-Lizenz, eine 34f-Erlaubnis reicht hierfür nicht aus.