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in Recht & SteuernLesedauer: 3 Minuten

Rechtsfrage Haben Schwarzarbeiter Anspruch auf Krankengeld?

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Das Urteil

Das Gericht wies die Klage auf Zahlung eines höheren Krankengeldes ab. Der Kläger habe diese Summe zwar letztendlich beim Finanzamt versteuert. Entscheidend sei aber, welche Gehaltssumme tatsächlich einer Beitragspflicht unterlegen habe. Die Lohnabrechnung, die der Kläger in dem Vergleich auch akzeptiert habe, habe lediglich 1.800 Euro ausgewiesen.

Dass er über den offiziellen Lohn hinaus Geld von seinem ehemaligen Arbeitgeber erhalten habe, stehe nicht fest. Der Kläger habe es nicht hinreichend beweisen können, fand das Gericht. Die Höhe des Krankengeldes orientiere sich jedoch an dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Unerheblich sei hingegen, ob auch tatsächlich Beiträge gezahlt worden seien oder nicht. 

Doppelt ärgerlich für den klagenden Arbeitnehmer: Er hatte 2.800 Euro beim Finanzamt versteuert, jedoch nur auf 1.800 Euro Krankengeld erhalten.

Die Signalwirkung

Das Urteil des Sozialgerichts sagt aber gleichzeitig: Wenn der Arbeitnehmer hätte beweisen können, dass er tatsächlich Gehalt aus Schwarzarbeit erhalten habe – wenn es etwa einen Zeugen bei der Geldübergabe gegeben hätte – dann hätte auch die Versicherung das Krankengeld entsprechend erhöhen müssen.

Hätte, hätte Fahrradkette. Für die Zukunft und für Krankenversicherer aber gut zu wissen - und ein interessantes Urteil mit Hinblick auf den rechtlichen Stellenwert von Schwarzarbeit in Deutschland.

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