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Rechtsfrage Kann man die Übertragung von Rentenansprüchen rückgängig machen?

Lesedauer: 1 Minute
Friedhof in Iserlohn: Verstirbt ein Ex-Ehepartner, kann der andere Ex-Partner seine Rentenansprüche zurückübertragen lassen. Foto: Anna Meister, <a href='http://www.pixelio.de' target='_blank'>pixelio.de</a>
Friedhof in Iserlohn: Verstirbt ein Ex-Ehepartner, kann der andere Ex-Partner seine Rentenansprüche zurückübertragen lassen. Foto: Anna Meister, pixelio.de

Die Frage

Ein Mann musste seiner Ex-Ehefrau bei der Scheidung im Rahmen des Versorgungsausgleichs einen Teil seiner Rentenansprüche übertragen. „Was passiert, wenn sie vor mir sterben sollte?“, fragt der Mann Stiftung Warentest. Bekommt er dann die Ansprüche dann wieder zurück?

Antwort der Stiftung Warentest

„Nicht in jedem Fall“, antwortet die Stiftung Warentest auf ihrer Website Test.de. Das hängt nach Angaben der Verbraucherschützer vom Todeszeitpunkt der Ex-Frau ab.

Verstirbt sie, bevor sie Rente bezieht, würde der Ex-Mann seine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung wieder zurück erhalten. Das Gleiche gilt, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach dem Rentenantritt stirbt. Bei einem späteren Todeszeitpunkt ist eine Rückübertragung hingegen nicht möglich.

„Diese Regelung gilt nicht für Privatrenten, Betriebsrenten oder die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst“, schreibt die Stiftung Warentest.

Und so geht’s 

Des Weiteren weisen die Verbraucherschützer darauf hin, dass die Rentenansprüche nicht automatisch zurückübertragen werden. Der Berechtigte muss vielmehr einen Antrag auf Rückübertragung stellen. Er bekommt dann seine Rente im Folgemonat nach der Antragstellung ausgezahlt. Eine rückwirkende Rückübertragung ist laut Stiftung Warentest nicht möglich - auch dann nicht, wenn der Berechtigte erst Jahre später vom Tod des Ex-Partners erfährt und somit auch erst dann die Rückübertragung beantragen kann. 

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