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Rating für Rechtsschutztarife – Qualität steigt angeblich weiter

Das Analysehaus Franke & Bornberg (F&B) hat für sein „Rating Private Rechtsschutzversicherung 2025“ 58 Tarife und Tarifvarianten von 38 Gesellschaften analysiert.
Zunächst stellen die Analysten fest, dass die Sparte wächst. Laut des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zählte die Sparte Ende 2024 mehr als 27 Millionen Verträge – das sei ein neuer Rekord. Dafür ist die Schadenentwicklung problematisch. „2024 haben Rechtsschutzversicherer laut GDV-Zahlen gut 7 Prozent mehr für Schäden aufgewendet als im Vorjahr. Mit einer Schaden-Kostenquote von 98 Prozent schrammt die Sparte nur knapp an der Verlustzone vorbei“, sagt Christian Monke, Leiter Ratings Private Risiken bei F&B.
Prämien dürften weiter steigen
Für einen sehr guten Tarif mit einem Selbstbehalt von 150 Euro zahlen Singles laut F&B jährlich ab 300 Euro aufwärts. Familien kostete er 350 Euro oder mehr. Dass die Prämien in absehbarer Zeit sinken könnten, gilt als unwahrscheinlich, so die Autoren. Ganz im Sinne des eigenen Geschäftsmodells betont die Ratingagentur einmal mehr, dass Wettbewerb in der Sparte über die Qualität stattfinde, nicht aber über den Preis. Dabei stagniere aktuell die Zahl der Anbieter. Nachhaltigkeit habe sich zudem als Alleinstellungsmerkmal bislang nicht etablieren können.
So funktioniert die Methodik
Als Quellen für das Rating werden nach Unternehmensangaben ausschließlich die Versicherungsbedingungen sowie gegebenenfalls verbindliche Verbraucherinformationen, Antragsformulare, Versicherungsscheine, Geschäftsberichte und per Stichprobe verifizierte Daten genutzt.
Die Testkandidaten werden zunächst dahingehend überprüft, in welchen Ausprägungen beziehungsweise Varianten welche Detailleistungen und Einzelregelungen angeboten werden. Die Qualität der jeweiligen Regelungen wird in einem nächsten Schritt auf einer Skala von null für die schlechteste Ausprägung bis 100 für die beste Ausprägung eingeordnet. Danach werden die einzelnen Leistungskriterien entsprechend ihrer Bedeutung aus Kundensicht gewichtet, erläutert F&B.
Die Klassen sind den Angaben zufolge „in ihrer Bandbreite so bemessen, dass geringfügige, für die Praxis unerhebliche Punktunterschiede nicht zur Einstufung in eine andere Klasse führen. Zusätzlich werden Mindeststandards berücksichtigt“. Die sieben Bewertungsklassen reichen von „FFF+“ (hervorragend) bis „F-“ (ungenügend).
Anpassung der Ratingkriterien
Konkret werden beim Rechtsschutz-Rating die Tarifkombination Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen untersucht. Dabei wird zwischen Angeboten für Familien und Singles unterschieden. Dabei passt F&B nach eigenen Angaben die Ratingkriterien fortlaufen an die rechtlichen Entwicklungen und Marktgegebenheiten an. Im Vergleich zur Vorjahresauflage haben die Analysten daher einige Veränderungen an den Bewertungsparametern vorgenommen.
So wurden beim Privatrechtsschutz im Internet Identitätsmissbrauch und das Entfernen rufschädigender Inhalte neu in den Kriterienkatalog mit aufgenommen. Neu ist ebenfalls das Kriterium Verwaltungsrechtsschutz bei Streit um die Studienplatzvergabe. Das Merkmal Fahrer fremder Fahrzeuge fällt hingegen weg, weil es in den Tarifen praktisch keinen Unterschied mehr gibt. Aus dem gleichen Grund senkt das Rating die Gewichtung für weltweiten Versicherungsschutz von Faktor 3 auf 1,5, so die Autoren,
Insgesamt gingen in die Ratingbewertung 81 (Familie) beziehungsweise 74 Prüfkriterien (Single) ein. Das sind sechs beziehungsweise vier mehr als im Vorjahr. Diese sind thematisch 19 (Familie) beziehungsweise 18 (Single) Hauptpunkten zugeordnet, wie in den Bewertungsgrundlagen nachzulesen ist. Dort sind auch weitere Informationen zur Methodik der Untersuchung zu finden.
Ratingergebnis: Rechtsschutztarife für Familien
Im „Rating Rivate Rechtsschutzversicherung Familie“ ist eine Ergebnisverbesserung festzustellen. F&B setzt diese gleich mit einer Qualitätsverbesserung des Angebots. Konkret steigt der Anteil der Tarife in der Top-Klasse „FFF+“ h um 3,1 Prozentpunkte. Insgesamt ist dieser Wertungsbereich mit nicht einmal einem Zehntel aller Tarife aber weiterhin klein. Dafür ist der Anteil in der zweithöchsten Wertungsklasse mit 48,8 Prozent sehr hoch und nochmal deutlich im Vorjahresvergleich gestiegen.
Schwächere Offerten gibt es nach der F&B-Untersuchung weiterhin so gut wie gar nicht. Auch wenn es in der Wertungsklasse „F“ einen Zuwachs auf 2,7 Prozent gibt.

Ratingergebnis: Rechtsschutztarife für Singles
Die Entwicklung beziehungsweise die Prozentverteilung im „Rating Private Rechtsschutzversicherung Single“ sieht sehr ähnlich aus. Es stellt sich die Frage, warum die Analysten überhaupt diese zwei Tarifbereiche im Rating unterscheiden. Denn auch bei Single-Tarifen legen die beiden Top-Wertungsklassen zu und machen deutlich über die Hälfte aller 258 untersuchten Tarifkonfigurationen aus. Dafür sinkt der Anteil in den folgenden Klassen jeweils leicht. Die Anzahl schwächerer Offerten ist mit 5,0 Prozent in der Klasse „F“ etwas höher als bei Familientarifen.

Diese Versicherer bieten 2025 mindestens je einen Tarif, der sowohl im Familien- als auch im Singlesegment mit Bestleistungen punktet und die Bestnote „FFF+“erhält:
- Arag
- Lippische Landesbrandversicherung
- Örag
- Provinzial Nord Brandkasse
- Provinzial Versicherung
- Roland Rechtsschutz
Die vollständigen Ratingergebnisse auf Tarifebene gibt es hier.
Welche Schwachstellen gibt es beim Rechtsschutz?
Und was fehlt den Rechtsschutztarifen zum Spitzenprodukt? Franke & Bornberg verweist auf die angeblich strengen Mindeststandards, mit denen man sicherstellen wolle, dass gut bewertete Produkte durchgängig überdurchschnittliche Qualität bieten.
So bilde eine Hürde auf dem Weg zum Top-Tarif noch immer der Mindeststandard „vorsorgliche Rechtsberatung“. Viele sehr gute Tarife scheitern an der Top-Note „FFF+“, weil sie keine anwaltliche Beratung bieten, wenn noch kein Rechtsschutzfall vorliegt, so die Analysten. Tarife, die es nicht in die beiden höchsten Bewertungsstufen schaffen, scheiterten häufig am Arbeitsrechtsschutz, Immobilienrechtsschutz sowie am außergerichtlichen Verwaltungs-, Steuer- oder Sozialrechtsschutz. Im Rechtsschutz für Erb-, Familien- und Lebenspartnerschaftsrecht zeigten sie ebenfalls Lücken.