LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in VersicherungenLesedauer: 2 Minuten

Rechtsstreit Check24 kontert mit Beschuldigungen auf BVK-Kritik

Screenshot von der Webseite von Check24. Das Vergleichsportal wehrt sich gegen die Vorwürfe des BVK. Foto: Screenshot
Screenshot von der Webseite von Check24. Das Vergleichsportal wehrt sich gegen die Vorwürfe des BVK. Foto: Screenshot
Auch Vergleichsportale sind Vermittler und sollten dieselben rechtlichen Anforderungen erfüllen wie diese: Mit dieser Forderung zog der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gegen das Internetportal vor Gericht. Ende Februar wurde der Prozess vor dem Landgericht München eröffnet.    

„Haben Sie zu Hause einen Spiegelsaal?“

Den Vorwurf, Check24 gäbe sich zwar verbraucherfreundlich, kassiere bei Vertragsabschlüssen aber Provisionen, was das Portal seinen Kunden jedoch nicht deutlich mache, konterte das Unternehmen jetzt seinerseits mit Vorwürfen gegen den BVK. Über das Pressegespräch von Check24 berichtet Versicherungsjournal.de.

Der BVK versuche sein Geschäftsmodell zu zerstören, empört sich Check24-Geschäftsführer Christoph Röttele. Viele Forderungen, die im Laufe des Gerichtsprozesses an sein Unternehmen herangetragen worden seien, hält Röttele für überzogen. Im Punkt „fehlende individuelle Beratung“ sei die Klage nochmals präzisiert worden. „Danach müssten wir alle möglichen Risiken des Kunden erfragen, beispielsweise, ob er zu Hause einen Spiegelsaal hat“, ärgert sich der Check24-Geschäftsführer: „Der Kläger fordert von uns etwas, was er selbst nicht einhält.“ Es reiche aus, wenn ein Fragenkatalog sinnvolle und wichtige Risiken des Kunden erfasse, zitiert Versicherungsjournal.de den Check24-Chef.


Tipps der Redaktion