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Rechtsstreit mit Check24 Kündigungsklausel der Huk24 ist unzulässig

Vertragsabschluss und -wechsel per Smartphone: Auch beim Online-Vertrieb von Kfz-Policen ist lediglich die Textform erforderlich. Eine Pflicht zum Nutzen vorgefertigter Formulare ist unwirksam.
Vertragsabschluss und -wechsel per Smartphone: Auch beim Online-Vertrieb von Kfz-Policen ist lediglich die Textform erforderlich. Eine Pflicht zum Nutzen vorgefertigter Formulare ist unwirksam. | Foto: Foto von Andrea Piacquadio von Pexels

„Check24 gewinnt Rechtsstreit gegen Huk24“, betiteln die Münchner Betreiber einer Online-Vergleichsplattform für Versicherungen und viele weitere Produkte ihr aktuelles Statement zu einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen: 16 O 80/20), die im einstweiligen Rechtsschutz ohne Anhörung per Beschluss erging.

Schriftliche Erklärungen per E-Mail oder Fax

Zankapfel war eine Vertragsklausel der Huk24, die laut Deutschlands größtem Vergleichsportal verbraucherfeindlich ist und gegen geltendes Recht verstößt: Kunden können ihre Versicherungsverträge bei den Coburgern „vermeintlich nicht per E-Mail, sondern mittels eines von Huk24 hierfür zur Verfügung gestellten Formulars kündigen.“

Kündigungen per E-Mail könne der Versicherer den Vertragsbedingungen zufolge hingegen zurückzuweisen. „Damit verstößt der Versicherer gleich in mehrfacher Hinsicht gegen geltendes Recht“, kritisieren die Kläger. Denn auch schriftliche Erklärungen per E-Mail oder Fax seien grundsätzlich gültig und müssten ebenso akzeptiert werden.

„Kündigung per E-Mail ist übliche Praxis“

„Eine Kündigung per E-Mail ist übliche Praxis“, heißt es von Check24 weiter. „Versicherungskunden erwarten also, ihren Vertrag über diesen Weg verbindlich kündigen zu können.“ Wenn dies jedoch nicht möglich sei, überrasche der Anbieter seine Kunden negativ und wirke dadurch „intransparent und verbraucherfeindlich“.

Check24 mahnte den Versicherer ab und erwirkte die einstweilige Verfügung. Gegen den Richterspruch kann die Tochtergesellschaft für das Direktgeschäft der Huk-Coburg Rechtsmittel einlegen. „Momentan wird die Entscheidung in unserem Haus rechtlich bewertet“, erklärt hierzu ein Huk24-Sprecher auf Anfrage von DAS INVESTMENT. „Nach der Prüfung werden wir entscheiden, wie wir damit umgehen.“

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