Bund der Versicherten Axel Kleinlein sieht Grund für „harten Provisionsdeckel“
Zuversichtlich sehe er dem Gerichtsverfahren entgegen, das die Gothaer Lebensversicherung nach einem Urteil des Landgerichts Köln aus dem Januar angestrengt hat, erklärt Axel Kleinlein. Der von ihm geführte Bund der Versicherten (BdV) hatte den Kölner Versicherer wegen intransparenter Versicherungsbedingungen beim Riester-Rententarif Ergänzungsvorsorge Reflex verklagt. Grund waren 41 Klauseln beziehungsweise Angaben in Produktinformationsblättern, die nach Meinung des BdV rechnerisch falsch oder rechtswidrig seien.
Der betroffene Versicherer Gothaer will sich nun dagegen wehren und hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. „Die verbraucherfeindliche Kalkulation der Gothaer wird sich auch in der nächsten Instanz als nicht rechtskonform erweisen“, kommentiert Kleinlein. Das „uneinsichtige und nachhaltig verbraucherfeindliche Verhalten der Gothaer“ mache deutlich, dass das Abwälzen der Kosten für Vermittlerprovisionen auf die Kunden strikter reguliert werden müsse – „etwa durch einen harten Provisionsdeckel.“
Ein aktueller Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zu diesem Thema stößt bei den Verbänden der Vermittlerbranche auf reichlich Kritik. Geplant ist in dem neuen Gesetz eine Höchstgrenze für die Abschlussprovisionen beim Vertrieb von Versicherungen der Sparten Leben und Restschuld. Hierfür sollen künftig nur noch 2,5 Prozent der Bruttobeitragssumme gezahlt werden, um mögliche Fehlanreize zu vermeiden.
Denn „exzessiv hohe“ Abschlussprovisionen könnten Vermittler dazu bringen, ihre Kunden einseitig zu Vertragsabschlüssen zu drängen statt sie ergebnisoffen zu beraten. Gegen diese „Verbindung zwischen Vergütung und Fehlanreizen“ wehrt sich Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute: „Es darf nicht zu einem ordnungspolitischen Eingriff kommen, der letztlich zulasten der Qualität der Beratung und der wichtigen sozialpolitischen Verantwortung aller Versicherungsvermittler geht.“
Hallo, Herr Kaiser!
„Atmender Provisionsdeckel“
Auch Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Vermittlerverbands AfW, fordert: „Das Vorhaben sollte in Gänze fallen gelassen werden.“ Denn der Rechtsanwalt sieht den Gesetzentwurf als „offenkundig verfassungswidrig“ an und verweist dazu unter anderem auf ein Gutachten des Berliner Rechtswissenschaftlers Hans-Peter Schwintowski.
Hierauf geht das von Olaf Scholz (SPD) geführte Ministerium mit dem Plan eines so genannten atmenden Provisionsdeckels ein: Die Vergütung kann um bis zu 1,5 Prozentpunkte auf maximal 4 Prozent steigen, sofern „qualitative Merkmale“ erfüllt seien. Konkrete Beispiele hierfür sind eine niedrige Stornoquote, wenige Beschwerden, eine „hochwertige und umfassende Beratung“ sowie das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben.
Nach der bis zum 6. Mai geplanten Anhörung der Verbände folgen die parlamentarischen Beratungen des Vorhabens, das zuletzt auch vom Bankenverband Deutsche Kreditwirtschaft abgelehnt wurde. Der vom SPD-geführten Bundesfinanzministerium vorgelegte Referentenentwurf sorgt allerdings auch beim Berliner Koalitionspartner für Widerspruch: Finanzpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnen die Pläne in ihrer bisherigen Form ab.