LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in ChartsLesedauer: 2 Minuten

Rechtsstreit um Online-Vergleichsportal Check24: „BVK-Chef wird Anforderungen nicht gerecht“

Im Kfz-Vergleich fragt Check24 unter anderem ab, ob im Leasing-Vertrag Werkstattbindung vereinbart ist.
Im Kfz-Vergleich fragt Check24 unter anderem ab, ob im Leasing-Vertrag Werkstattbindung vereinbart ist. | Foto: Screenshot Check24
Abfrage gegen Hausrat-Doppelversicherung
Quelle: Screenshot Check24 >>Vergrößern!

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) habe in seiner aktuellen Stellungnahme zu ihrem Rechtsstreit nicht alle Fakten korrekt dargestellt, sind sich die Betreiber der Online-Vergleichsplattform Check24 sicher. Denn bei der Erstinformation gehe es laut dem Urteil des Oberlandesgerichts München (Aktenzeichen: 29 U 3139/16) nicht darum, dass sich Check24 deutlicher als Makler zu erkennen geben müsse.

Stattdessen gehe es darum, dass der Kunden ein Dokument mit der Erstinformation auf einem so genannten dauerhaften Datenträger erhalte. Diese Anforderung wäre zum Beispiel durch ein PDF-Dokument erfüllt. Zu befolgen habe diese Pflicht ein Makler bei jedem Erstkontakt – sowohl beim Abschluss im Internet als auch bei einer Beratung per Telefon oder vor Ort.

„Dauerhafter Datenträger“

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Abfrage in PHV-Vergleich zu ehrenamtlichen Tätigkeiten
Quelle: Screenshot Check24 >>Vergrößern!

„Dieser Anforderung wird aktuell nicht einmal die Internetseite von Herrn Heinz gerecht, da dem Kunden auch hier nicht sicher die Erstinformation auf einem dauerhaften Datenträger zugeht“, erklärt Check24-Unternehmenssprecher Edgar Kirk. „Das Bestätigen des Lesens der Erstinformationen reicht laut dem Oberlandesgerichts-Urteil nicht aus.“

Firmensprecher Kirk gibt zu: „Wie schon das Landgericht sieht auch das Oberlandesgericht selektiven Nachbesserungsbedarf bei der Befragung und Beratung.“ Doch grundsätzlich sehe man Geschäftsmodell durch das Oberlandesgerichts-Urteil zusätzlich bestätigt. Und die kritisierten Punkte habe man „bereits im Laufe des Verfahrens adressiert“.

„Selektiver Nachbesserungsbedarf“

So frage Check24 beispielsweise wir im Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen (PHV) ehrenamtliche Tätigkeiten ab: „Im Beispiel des Studenten wird in der Hausratversicherung eine mögliche Doppelversicherung ausgeschlossen, indem wir nach Haupt- und Nebenwohnsitz fragen, der möglicherweise bereits durch eine Versicherungspolice der Eltern abgedeckt wird.“

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion