Im Rechtsstreit um die Bewerbung seines Zinsangebots hat Trade Republic offenbar nachgegeben. Wie die „Wirtschaftswoche“ berichtet, haben sich der Neobroker und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg außergerichtlich verglichen. Ein für Anfang dieser Woche angesetzter Verhandlungstermin vor dem Landgericht Berlin II sei deshalb abgesagt worden, teilte das Gericht laut dem Bericht mit.
Vorwurf: irreführende Werbung zu Zinsen und Einlagensicherung
Hintergrund des Verfahrens (Aktenzeichen: 91 O 14/25) waren zwei Kritikpunkte der Verbraucherschützer an der Werbung von Trade Republic für sein Zinsangebot auf Kundenguthaben. Zum einen habe der Broker mit dem Slogan „Zinsen auf dein Cash, unbegrenzt“ geworben – aus Sicht der Verbraucherzentrale ein irreführender Hinweis. Denn dieser würde suggerieren, dass der Zinssatz dauerhaft gültig sei. Tatsächlich sei aber der Zinssatz an den variablen EZB-Einlagenzins gekoppelt ist und könne sich entsprechend nach oben wie unten anpassen.
Zum anderen habe Trade Republic mit einer Einlagensicherung bis 100.000 Euro geworben, obwohl ein Teil der Kundengelder nicht bei Partnerbanken, sondern in Geldmarktfonds angelegt wird – für die die gesetzliche Einlagensicherung nicht gilt. Kunden sei suggeriert worden, ihre Einlagen seien vollumfänglich abgesichert, obwohl ein Teil davon auch in Liquiditätsfonds ohne Einlagensicherung fließen könne, zitiert die „Wirtschaftswoche“ Niels Nauhauser, Leiter der Banken- und Altersvorsorge-Abteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Trade Republic will Werbeformulierungen anpassen
Im Rahmen der Einigung habe sich Trade Republic laut Nauhauser bereit erklärt, bestimmte Formulierungen in der Zinswerbung künftig zu unterlassen. Auf der Trade-Republic-Website ist mittlerweile von „Zinsen von Partnerbanken und Dividenden aus Geldmarktfonds“ die Rede, ergänzt um den Hinweis, dass sich Zinssätze ändern können und Geldmarktfonds ein Marktrisiko bergen. Wann genau die Anpassung erfolgte, ließ sich laut „Wirtschaftswoche“ von außen nicht mehr rekonstruieren.
Auf Anfrage von DAS INVESTMENT äußerten sich weder Trade Republic noch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu dem Vergleich.
