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in Recht & SteuernLesedauer: 4 Minuten

Rechtstipp Die 10 wichtigsten Fragen zum Versicherungsmaklervertrag

Rechtsanwalt Jens Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Hamburger Kanzlei <a href='http://www.joehnke-reichow.de' target='_blank'>Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte</a>
Rechtsanwalt Jens Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

1. Warum sollte man als Versicherungsmakler überhaupt einen schriftlichen Maklervertrag schließen?

Der Versicherungsmaklervertrag legt die Spielregeln fest, nach denen die Zusammenarbeit zwischen Makler und Kunde erfolgt. Schließt der Makler keinen schriftlichen Vertrag mit dem Kunden ab, so legen Andere die Regeln fest, zum Beispiel der Gesetzgeber oder die Gerichte. Diese Regelungen sind oftmals für den Versicherungsmakler nachteilig.

2. Kann ich als Versicherungsmakler im Maklervertrag überhaupt von Gesetz abweichende Regelungen wirksam vereinbaren?

Viele Bestimmungen des Gesetzes, insbesondere zur den Beratungs- und Dokumentationspflichten können vom Makler nicht zum Nachteil des Kunden im Maklervertrag geändert werden. Viele Fragen sind gesetzliche jedoch überhaupt nicht geregelt und können daher vom Makler individuell vereinbart werden (zum Beispiel Betreuungspflichten). So entsteht sowohl für den Makler als auch für den Kunden zusätzliche Rechtsicherheit.

3. Brauche ich als Makler den Versicherungsvertrag auch für meine Tätigkeit gegenüber dem Versicherer?

Viele Versicherer fordern vom Makler die Vorlage einer Maklervollmacht (zum Beispiel bei Bestandsübertragungen und Kündigungen). Diese Vollmacht kann in den Maklervertrag integriert sein.

4. Kann ich als Makler meine Haftung im Maklervertrag beschränken?

Grundsätzlich ja. Wichtiger als eine eigentliche Haftungsbegrenzungsklausel ist jedoch die genaue Festlegung des Tätigkeitsumfanges (Spartenbezogener Maklervertrag) und die Festlegung der eigenen Pflichten (Reichweite des eigenen Tätigkeitsfeldes). Durch Festlegung/Reduzierung des eigenen Pflichtenkreises kann die Haftung oftmals am Einfachsten und Effektivsten ausgeschlossen werden.

5. Welche Unterschiede muss ich aufgrund meiner Rechtsform als Makler (zum Beispiel GmbH oder Einzelkaufmann) beachten?

Viele Themen sind unabhängig von der Rechtsform des Maklerunternehmens zu regeln. Auf einige Punkte ist je nach Rechtsform aber besonders einzugehen. Dies gilt zum Beispiel für die Frage der Bestandsnachfolge. Ist das Maklerunternehmen als juristische Person (zum Beispiel GmbH) organisiert, so ist das Thema Bestandsnachfolge relativ überschaubar zu regeln. Anders ist es hingegen, wenn der Makler als Einzelkaufmann tätig ist. Hier bedarf es dann weitreichender Instrumentarien, welche das Maklerunternehmen zum Beispiel vor dem Tod des Maklers absichern oder aber auch eine Bestandsveräußerung ermöglichen.


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