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Aktualisiert am 27.12.2016 - 15:11 Uhrin Recht & SteuernLesedauer: 3 Minuten

Rechtstipp Was im BU-Schadensfall für Makler zählt

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Typischer Tagesablauf wird zugrunde gelegt

Ein typischer Tagesablauf wird für die Beurteilung zugrunde gelegt. Hier schuldet der Versicherungsnehmer im Rahmen seiner „Mitwirkungspflichten“ einen „minutiösen Stundenplan“, damit der Versicherer sich ein Bild von der Tätigkeit des Versicherungsnehmers machen kann.

Sollte der Versicherer die Leistungen jedoch pauschal ablehnen, so sollten Sie dem Versicherungsnehmer anraten zeitnah einen versierten Versicherungsspezialisten aufsuchen.

BU-Ansprüche können auch verjähren

Es ist anzuraten die Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers genauestens überprüfen zu lassen, damit keine Ansprüche verloren gehen, denn Ansprüche können auch verjähren.

Vor diesem Hintergrund sollte alle vertraglichen Ansprüche zeitnah geprüft werden, damit keine Zeit verloren geht, denn meist geht es bei dem Versicherungsnehmer um eine existenzielle Absicherung.

Sollten Sie als Vermittler Unterstützung bei der Leistungsfallbegleitung benötigen, so stehen wir Ihnen als fachkompetente und spezialisierte Makler-Kanzlei jederzeit unterstützend zur Verfügung.

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