Rechtswissenschaftliche Stellungnahme Rechtsprofessor Schwintowski: „IDD-Gesetzesentwurf ist verfassungswidrig!“
„Die Pläne zur Umsetzung der IDD in deutsches Recht greifen unverhältnismäßig stark in den Markt ein“, erklärt der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW die jetzt auf seiner Internetseite veröffentlichte rechtswissenschaftlichen Stellungnahme von Hans-Peter Schwintowski (Link zum PDF-Download).
Der Experte für das Privatversicherungsrecht, für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für Wettbewerbs- und Vertriebsrecht im Versicherungswesen hatte im Auftrag des AfW sowie der Unternehmen Standard Life, Maxpool und Honorarkonzept den derzeit vorliegenden Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie Insurance Distribution Directive (IDD) auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft.
Das sind die 4 Kernaussagen der Stellungnahme:
- Die vom Gesetzgeber geplante Provisionsbindung des Versicherungsvermittlers, und damit auch des Versicherungsmaklers, an die Versicherungsunternehmen ist verfassungswidrig.
- Das totale Verbot, Honorarvereinbarungen mit den Verbrauchern zu schließen, ist der schwerstmögliche Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Versicherungsmakler.
- Die geplante Provisionsbindung fördert nicht die Honorarberatung, sondern schädigt sie. Nur die große Masse der Makler (etwa 45.000) wäre in der Lage die Honorarberatung in Deutschland flächendeckend zu stärken.
- Die geplante Provisionsbindung der Versicherungsmakler an die Versicherer ist zur Stärkung der Honorarberatung weder erforderlich, noch geeignet. Der Eingriff beinhaltet schon gar nicht das mildeste Mittel, worauf zutreffend auch der Bundesrat hingewiesen hat.
Hallo, Herr Kaiser!
Der Vermittlerverband AfW kritisiert insbesondere „die Pläne, welche weit über eine 1:1 Umsetzung der IDD gehen“. So schränke die geplante Provisionsbindung die Berufs- und Beratungsfreiheit der Versicherungsmakler hierzulande erheblich ein und gehe damit auch zu Lasten der Verbraucher.
„Beratung muss für Verbraucher und Finanzdienstleister weiterhin zu vernünftigen, wirtschaftlich sinnvollen Konditionen möglich sein“, fordert der AfW. Und weiter: „Die volle Wahlfreiheit der Kunden und des Maklers zwischen in Bezug auf die Art und Weise der Vergütung ist eine Stärke und muss daher erhalten bleiben.“