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Redlich, eindeutig, nicht irreführend Informationspflichten nach Mifid II: 9 Punkte, die Anlageberater wissen sollten

Markus Lange, Partner bei KPMG
Markus Lange, Partner bei KPMG

Laut dem kürzlich veröffentlichten Referentenentwurf zum WpHG muss ein Anlageberater seinen Kunden vor der Beratung zunächst wie folgt informieren: 

  1. Wird die Anlageberatung unabhängig erbracht oder nicht? 

1.200% Rendite in 20 Jahren?

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  1. Erfolgt die Beratung anhand einer umfangreichen oder eher beschränkten Analyse verschiedener Arten von Finanzinstrumenten? Ist die Produktpalette beschränkt auf Finanzinstrumente, die von Anbietern oder Emittenten stammen, zu denen eine rechtliche oder wirtschaftliche Verbindung besteht, die so eng ist, dass das Risiko einer Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der Anlageberatung besteht? 
  1. Wird dem Kunden eine regelmäßige Beurteilung hinsichtlich der Geeignetheit der empfohlenen Finanzinstrumente zur Verfügung gestellt? 
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