Redlich, eindeutig, nicht irreführend
Informationspflichten nach Mifid II: 9 Punkte, die Anlageberater wissen sollten
Die Umsetzung der Mifid II in deutsches Recht führt auch zu Änderungen bei den Informationspflichten eines Anlageberaters gegenüber seinen Kunden. Kundeninformationen müssen redlich sein – die wichtigsten Kriterien auf einen Blick.
Markus Lange, Partner bei KPMG
Laut dem kürzlich veröffentlichten Referentenentwurf zum WpHG muss ein Anlageberater seinen Kunden vor der Beratung zunächst wie folgt informieren:
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