Referentenentwurf Verschärfungen bei der Selbstanzeige
Andererseits wurden jedoch die Sperrgründe, bei denen eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich ist, durch die Aufnahme einer Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer-Nachschau auch außerhalb einer förmlichen Betriebsprüfung und die Maßgeblichkeit der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung (nur noch) an den Begünstigten erweitert und damit in manchen Fällen die Selbstanzeige ausgeschlossen.
Insgesamt liegt damit ein umfassendes Paket auf dem Tisch, dass die Selbstanzeige zwar nicht im Grundsatz antastet, sie aber im Einzelfall viel „teurer“ macht.
Im Referentenentwurf selbst wird vorgerechnet, dass bei einer Hinterziehung von 40.000 Euro für zehn Jahre bisher neben der Nachzahlung der eigentlichen Steuer kein Zuschlag zur Erreichung der Straffreiheit anfiel; zukünftig wären es 4.000 Euro.
Durch die progressive Staffelung dieser Prozentsätze ergibt sich bei einem Betrag von 250.000 Euro schon ein Zuschlag von 37.500 Euro gegenüber 12.500 Euro nach dem bisherigen Recht. Dies ist das Dreifache.
Zusätzlich würden im letztgenannten Beispiel rund 150.000 Euro Zinsen neben der eigentlichen Steuer anfallen, deren kurzfristige Zahlung nunmehr ebenfalls Voraussetzung zur Erlangung der Straffreiheit sein soll.
Für die Finanzverwaltung reduziert sich im Besteuerungsverfahren selbst der Ermittlungsaufwand für die bisherigen Fälle der „einfachen“ Steuerhinterziehung, da sie die entsprechenden Berichtigungsdaten ja nunmehr generell vom Steuerpflichtigen für zehn Jahre und gegebenenfalls noch etwas länger (siehe oben) erhält.
Dagegen kann der Verwaltungsaufwand bei der Beurteilung der strafrechtlichen Folgen etwas steigen. Ob es mit diesem Paket Steuersündern immer noch zu leicht gemacht wird oder der Weg in die Steuerehrlichkeit (zu) stark erschwert wird, wird wahrscheinlich weiterhin kontrovers beurteilt werden.
Das der Referentenentwurf in dieser oder ähnlicher Form auch konkret bis zum Jahresende umgesetzt wird, ist wahrscheinlich. Der Druck ausländischer Banken auf ihre deutschen Kunden zur Nacherklärung bisher nicht versteuerter Kapitalerträge steigt ebenfalls in jüngster Zeit deutlich.
Wer von dem Thema konkret betroffen ist, sollte in den nächsten Monaten die Möglichkeit einer Selbstanzeige ernsthaft in Betracht ziehen, um diese Option nicht gegebenenfalls völlig zu verlieren oder deutlich teurer „bezahlen“ zu müssen.
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