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Reform der Altersvorsorge „Diskussion um Riester-Rente sollte versachlicht werden“

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Sparer verunsichert

Ein Problem der Riester-Rente sei, dass viele potenzielle Riester-Sparer aufgrund der öffentlichen Debatten verunsichert seien und deswegen lieber nichts tun.

Außerdem sei für Anleger das große Angebot und die Intransparenz mancher Produkte eine Herausforderung. „Für den einzelnen ist es sehr schwer, sich zwischen den verschiedenen Konzepten der Anbieter zu entscheiden“, so Erling.

Riestern vereinfacht

Außerdem habe die Riester-Rente darunter zu leiden, dass Schwächen aus der Vergangenheit immer noch in den Köpfen seien: „Vor allem in der Anfangsphase hieß es, riestern sei zu komplex“, so Erling. Inzwischen habe der Gesetzgeber aber reagiert und die Riester-Rente für den Kunden vereinfacht. So müssen Kunden ihre Zulagen mittlerweile nur noch einmal beantragen und erhalten jährlich ihre Zulagen.

Eine wichtige Verbesserung sei auch der Plan der Bundesregierung, die Riester-Rente nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung anzurechnen und damit die Riester-Rente vor allem für geringe Einkommen attraktiver zu machen.

„Das ist ein wichtiger Beitrag, um die Altersvorsorge gerade bei Geringverdienern zu stärken“, betont Erling. Wünschenswert wäre es, wenn die Riester-Rente gar nicht auf die Grundsicherung angerechnet würde. Begrüßenswert ist auch die Einführung des neuen Riester-Produktinformationsblattes, mit dem insbesondere die Transparenz hinsichtlich der Kosten erhöht wurde.

„Erfolgsmodell Riester“

Insofern appelliert der Leiter der Zukunftsvorsorge von Union Investment an mehr Fairness in der öffentlichen Debatte: „Von einem Scheitern kann keine Rede sein. Die Riester-Rente ist ein Erfolgsmodell.“

Das Aufflammen einer politischen Grundsatzdebatte in den letzten Monaten habe der gesamten Vorsorge insgesamt eher geschadet. „Gerade junge Menschen müssen an eine zusätzliche Altersvorsorge herangeführt werden, damit ihre Versorgungslücke nicht zu groß wird.“

Denn nur mit einem starken dreigliedrigen Modell aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge könne das Vorsorgesystem bestehen.

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