Reform der Versicherungssteuer „Versicherte sind wieder einmal die Dummen“
Auf viele Versicherte könnte sich die von der Bundesregierung geplante Reform des Versicherungssteuerpflicht im Form höherer Prämien auswirken. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) anlässlich der heutigen Anhörung des Finanzausschusses zur Modernisierung der Versicherungssteuerrechts hin.
Reform sieht eingeschränkte Befreiung von der Versicherungssteuer vor
Die Reformpläne sehen vor, dass die für viele Personenversicherungen geltende Befreiung von der 19-prozentigen Versicherungssteuer nur noch für Verträgen für Personenversicherungen gelten soll, bei denen ein Angehörigenverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und (mit)versicherter Person besteht.
Betroffen wären laut BdV beispielsweise Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sowie Kranken- und Pflegeversicherungen.
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Abwälzung der Mehrkosten auf Versicherte zu erwarten
Solche Verträge hätten in der Regel eine Laufzeit von mehreren Jahrzehnten, Kranken- und Pflegeversicherungen sogar eine lebenslange. Angesichts der langen Vertragsdauer kommt es nach Angaben des BdV häufig vor, dass sich die bestehenden Angehörigenverhältnisse ändern – beispielsweise durch Ehescheidungen. Um weiterhin von der Ausnahmeregelung in puncto Versicherungssteuer zu profitieren, müssten Versicherte künftig dem Versicherer laufend ihre privaten Lebensverhältnisse offenlegen.
Der dafür erforderliche Verwaltungsaufwand bei den Versicherern konterkariere nicht nur den sozialpolitisch gewollten Nutzen einer langfristigen Absicherung von Lebensrisiken, sondern belaste auch die Versicherten, auf die die Versicherer die Kosten abwälzen würden, kritisieren die Verbraucherschützer. „Die Dummen sind wieder einmal die Versicherten, die der Staat für ihre Absicherung mit höheren Prämien bestraft“, urteilt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.
Der Verband hat darum eine Stellungnahme abgegeben und fordert, von den Reformplänen Abstand zu nehmen. Die Zielsetzung, einzelne Steuerschlupflöcher zu schließen, rechtfertige nicht die Ausweitung der fiskalischen und bürokratischen Belastungen für Verbraucher.