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„Reform zu Lasten der Arbeitnehmer“ BdV kritisiert Betriebsrentenstärkungsgesetz

in VersicherungenLesedauer: 2 Minuten
BdV-Chef Axel Kleinlein
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Die Reform der Betriebsrente führe zu einem deutlich komplizierteren System als bisher, erklärt der BdV in einer Stellungnahme. Neben Arbeitnehmern und Arbeitgebern seien künftig auch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände an der Vertragsgestaltung und –führung beteiligt.

„Angesichts der hohen Komplexität der neuen Regeln vermissen wir einen klar benannten Ansprechpartner, der die Arbeitnehmer berät“, so der BdV-Chef Axel Kleinlein. Auch der Verzicht auf garantierte Renten- und Leistungshöhen macht dem BdV-Chef zu schaffen. „Wer auf Garantien verzichtetet, sollte angemessen, zeitnah und fair an den Erträgen beteiligt werden“, sagt er. Das sei aber noch nicht gegeben. „Wir fordern eine Garantie dem Grunde nach“, so Kleinlein. Auch warnt der BdV davor, auf die Lebensversicherer als zukünftige Partner der betrieblichen Altersvorsorge zu setzen und dies mit weiteren Steuergeschenken zu subventionieren.

„Garantie dem Grunde nach“

Ein Verzicht auf garantierte Renten- und Leistungshöhen sieht der BdV als machbar an. Es sei vorstellbar, dadurch mehr Spielraum in der Kapitalanlage zu bekommen und höhere Erträge zu erzielen. „Hohe Erträge der Finanzdienstleister nutzen aber nur dann etwas, wenn diese beim Sparer ankommen“, erklärt Kleinlein. Daher braucht es eine „Garantie dem Grunde nach“, die gewährleistet, dass Arbeitnehmer angemessen, zeitnah und fair an den Erträgen beteiligt werden. Ansonsten würden nur die Arbeitgeber enthaftet ohne für einen Ausgleich zu Gunsten der Arbeitnehmer zu sorgen.

Zusätzlich kritisiert der BdV die Steuersubventionen für die Riester-Renten über höhere Zulagen. „Eine ohnehin trudelnde Branche sollte nicht für schlechtes Wirtschaften belohnt werden“, spielt Kleinlein auf die derzeit schwierige Situation der Lebensversicherer an. Die Politik müsse den Weg für alternative Konzepte öffnen. „Es ist jetzt an der Zeit, neue Ideen wie den Generationenfonds oder das Vorsorgekonto zu ermöglichen“.

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