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Regeln, was wichtig wird Mit Nachlassregelung und Trauerfall-Vorsorge die Angehörigen entlasten

Die Pflege eines Familienmitglieds im Alter oder aufgrund einer schweren Krankheit ist häufig auch ein tiefer Einschnitt im Leben der Angehörigen. Sie fordert persönlichen Einsatz und belastet nicht selten auch finanzielle Rücklagen. Der Zuspruch für die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung zeigt, dass das Bewusstsein für solche Vorsorgethemen beim Kunden angekommen ist.

Diese Aufgeschlossenheit kommt auch Maklern und Vermittlern zugute, die bei der Vorsorgeberatung einen alternativen ganzheitlichen Ansatz verfolgen. Denn frühzeitig für den eigenen Krankheits- oder Todesfall vorzusorgen, bringt die Verantwortung gegenüber den eigenen Angehörigen und der nächsten Generation zum Ausdruck. Die Beratung zu Vorsorgeverfügungen und Nachlassregelung sowie die Vorsorge für den Trauerfall sollten dabei ebenso ein fester Bestandteil der ganzheitlichen Vorsorgeberatung sein, wie es die Absicherung für den Pflegefall bereits ist.

Vorsorgeverfügungen treffen

Eine Patientenverfügung stellt im Fall eines Unfalls oder bei schwerer Krankheit sicher, dass Angehörige und Ärzte genau wissen, wie der Patient medizinisch behandelt werden möchte.

Mittels einer Vorsorgevollmacht lässt sich zusätzlich eine Vertrauensperson bestimmen, die im Ernstfall berechtigt ist, wichtige Aufgaben zu erledigen und die nötigen Entscheidungen zu treffen. Die Vorsorgeverfügungen ermöglichen es jedem Menschen, selbstbestimmt festzulegen, wie er medizinisch behandelt werden möchte und wem er im Notfall seine finanziellen Angelegenheiten anvertraut, damit auch für seine Angehörigen alles Nötige geregelt ist. Ein wichtiges Beratungsthema ist dabei auch die Hinterlegung dieser Dokumente. Damit im Notfall der behandelnde Arzt Kenntnis über eine vorliegende Patientenverfügung erhält, sollten alle Vorsorgedokumente an einem sicheren und schnell zugänglichen Ort verwahrt sein.

Makler und Vermittler sollten hier eine zentrale Hinterlegung der Dokumente empfehlen. Die Gesellschaft für Vorsorgeverfügungen (GFVV) beispielsweise stellt über eine rund um die Uhr erreichbare Notfallhotline sicher, dass der Arzt schnellstmöglich Zugang zu den Informationen bekommt und auch Angehörige Kenntnis über bestehende Vorsorgeverfügungen erhalten.

Für den Trauerfall vorsorgen

Obwohl wichtig für die Wahrung der Autonomie und den Schutz der Angehörigen, werden Themen wie das Risiko einer schweren Krankheit oder der Trauer- und Todesfall in der Beratung noch viel zu selten angesprochen. Wenn Berater sich und dem Kunden bewusst machen, dass die Vorsorge hierfür eigentlich ein positiv besetztes Thema ist, gelingt es, diese natürliche Hemmschwelle zu überwinden.

Eine vorausschauende Trauerfall-Vorsorge gibt die Sicherheit, seine Angehörigen und Familienmitglieder im Trauerfall finanziell und auf Wunsch auch organisatorisch entlastet zu wissen. Schon zu Lebzeiten können alle gewünschten Details für die Bestattung und die Trauerfeier festgelegt werden. Trauerfall-Vorsorge, Nachlassregelung und Vorsorgeverfügungen ermöglichen es dem Kunden auf diese Weise, auch über den Tod hinaus selbstbestimmt zu handeln.

Die Beratungspraxis zeigt, dass Kunden das Angebot, diese sensiblen Themen im Gespräch mit ihrem Vorsorgeberater zu klären, gerne wahrnehmen. Dies steht auch im Einklang mit einem wachsenden Bewusstsein für die Verantwortung gegenüber den eigenen Angehörigen und der nächsten Generation.

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