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Regierung beschließt Öko-Test für Gesetze

Quelle: Fotolia

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Astrid Lipsky // 28.05.2009 //  PDF

Künftige Gesetze sollen nachhaltig sein. Die Bundesregierung hat eine Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien verabschiedet. Damit sollen in den Gesetzen ökologische Ziele künftig gleichberechtigt neben sozialen und wirtschaftlichen Zielen stehen. 

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Die Geschäftsordnung regelt die Organisation und die Verfahren innerhalb der Bundesministerien, der Ministerien untereinander und ihre Zusammenarbeit mit den anderen Verfassungsorganen. Zudem gibt sie das Verfahren zur Erarbeitung von Gesetzesentwürfen der Bundesministerien vor. Konkret bedeuten die neuen Regeln: Wenn ein Ministerium in Zukunft ein Gesetz plant, wird möglichst frühzeitig geprüft, ob die Regelungen zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. So soll deutlich werden, welche Vor- und Nachteile das Gesetz für künftige Generationen hat.
Der Begriff Nachhaltigkeit kommt ursprünglich aus der Forstwirtschaft. Wer einen Wald hegt, muss darauf achten, nicht mehr Holz zu schlagen als nachwächst. Im Klartext: Nachhaltigkeit bedeutet, vom Ertrag zu leben, ohne die Substanz zu zerstören. Dieses Prinzip trägt dazu bei, kommenden Generationen ein intaktes ökonomisches, ökologisches und soziales Umfeld zu hinterlassen.
Obwohl sich die Bundesregierung zur Nachhaltigkeit als Leitprinzip ihrer Politik bekannt hat, hapert es bei den Gesetzen und Regelungen doch noch sehr mit der grünen Ausrichtung. Eines der jüngsten Beispiele ist die Abwrackprämie, die Klimaschutzexpertin Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) als „ökonomischen und ökologischen Unsinn“ bezeichnet.
>> Hier geht es zum Interview mit Claudia Kemfert
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