Regierung stimmt Bankenregulierungs-Gesetz zu
Stimmt der Bundesrat zu, tritt das „Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung und Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten" in Kraft. Demnach sollen Top-Manager, die durch riskante Geschäfte die Krise ihrer Bank verschuldet haben, zukünftig strafrechtlich verfolgt und zu einer Haft- oder einer sehr hohen Geldstrafe verurteilt werden.
Darüber hinaus will das Gesetz Bankmanager verpflichten, Abwicklungs- und Sanierungspläne für ihr Kreditinstitut herauszuarbeiten.
Der dritte Punkt des Regulierungsvorhabens schreibt eine organisatorische, rechtliche und wirtschaftliche Trennung zwischen dem Kundengeschäft und dem Eigenhandel-Geschäft der Großbanken vor. Eine Aufspaltung soll geprüft werden, wenn die Risikopositionen 100 Milliarden Euro oder 20 Prozent der Bilanzsumme des Kreditinstituts übersteigen.
Nach Angaben des Finanzministeriums würde das nur Finanzriesen treffen, deren Bilanzsumme mindestens 90 Milliarden Euro beträgt. „Nach den Zahlen des Jahres 2011 werden davon etwa zehn bis zwölf Banken betroffen sein", erklärte Finanzminister Wolfgang Schäuble.
Darüber hinaus will das Gesetz Bankmanager verpflichten, Abwicklungs- und Sanierungspläne für ihr Kreditinstitut herauszuarbeiten.
Der dritte Punkt des Regulierungsvorhabens schreibt eine organisatorische, rechtliche und wirtschaftliche Trennung zwischen dem Kundengeschäft und dem Eigenhandel-Geschäft der Großbanken vor. Eine Aufspaltung soll geprüft werden, wenn die Risikopositionen 100 Milliarden Euro oder 20 Prozent der Bilanzsumme des Kreditinstituts übersteigen.
Nach Angaben des Finanzministeriums würde das nur Finanzriesen treffen, deren Bilanzsumme mindestens 90 Milliarden Euro beträgt. „Nach den Zahlen des Jahres 2011 werden davon etwa zehn bis zwölf Banken betroffen sein", erklärte Finanzminister Wolfgang Schäuble.
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