Regierung stimmt Bankenregulierungs-Gesetz zu
Darüber hinaus will das Gesetz Bankmanager verpflichten, Abwicklungs- und Sanierungspläne für ihr Kreditinstitut herauszuarbeiten.
Der dritte Punkt des Regulierungsvorhabens schreibt eine organisatorische, rechtliche und wirtschaftliche Trennung zwischen dem Kundengeschäft und dem Eigenhandel-Geschäft der Großbanken vor. Eine Aufspaltung soll geprüft werden, wenn die Risikopositionen 100 Milliarden Euro oder 20 Prozent der Bilanzsumme des Kreditinstituts übersteigen.
Nach Angaben des Finanzministeriums würde das nur Finanzriesen treffen, deren Bilanzsumme mindestens 90 Milliarden Euro beträgt. „Nach den Zahlen des Jahres 2011 werden davon etwa zehn bis zwölf Banken betroffen sein", erklärte Finanzminister Wolfgang Schäuble.
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