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Regierung verschiebt Anlegerschutzgesetz

Quelle: Fotolia
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Die in der Branche umstrittenen Pläne zur Regulierung des Vertriebs geschlossener Fonds sind der Auslöser für die Verschiebung. Wie es aus Verbandskreisen heißt, sei das FDP-geführte Wirtschaftsministerium dafür, die Regulierung nach dem Gewerberecht vorzunehmen. Der offenbar nicht mit anderen Ministerien abgestimmte Entwurf aus dem CDU-geführten Finanzministerium (BMF) sieht eine rigide Regulierung über das Kreditwesengesetz (KWG) vor.

Demnach sollen Geschlossene Fonds wie Zertifikate als Finanzinstrumente gelten. Der Vertrieb ist damit nur mehr als Inhaber einer Lizenz nach Paragraf 32 KWG oder unter einem Haftungsdach möglich. Der Verband Geschlossener Fonds VGF hatte ebenso wie die Verbände der freien Finanzdienstleister, AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen und Votum, sich seit Monaten vehement gegen die Pläne ausgesprochen, weil sie existenzielle Belastungen für die freien Berater befürchten.

Eine Anhörung der betroffenen Gruppen im BMF hatte jüngst keine Hinweise auf eine Einsicht im Finanzministerium erbracht. AfW-Vorstand Rottenbacher befürchtete, dass der Entwurf unverändert verabschiedet werden soll und setzt seine Hoffnung auf den Finanzausschuss, der dem Gesetz ebenfalls zustimmen muss.

Durch die Verschiebung ist die Regulierungsfrage nun wieder offener geworden, ebenso wie eine Verabschiedung wie geplant noch vor der Sommerpause.

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