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Regierung will Bankberater registrieren

Quelle: Fotolia
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Mit einer Registrierungspflicht bei der Bafin müssten sich Bankberater auf schärfere Kontrollen einstellen. „Die Aufsicht erhält verstärkte Eingriffsbefugnisse. Zum Beispiel soll sie auch Berater von der Anlageberatung ausschließen dürfen, wenn entsprechende Hinweise auf Fehlverhalten vorliegen“, sagte Paetz, der im Ministerium für Verbraucherschutz für Finanzdienstleistungen zuständig ist, dem „Handelsblatt“.

Damit soll der Anlegerschutz beim Verkauf von Lebensversicherungen, Fonds und anderen Kapitalanlagen verbessert werden und unqualifizierte Vermittler, auch bei den Banken, ausgesiebt werden. Paetz bezog sich auf das von der Branche kontrovers diskutierte Anlegerschutzgesetz, dessen Entwurf in Kürze erwartet wird.

Anders als für Versicherungsvermittler gibt es für Anlageberater noch kein zentrales Register. Freie Anlageberater sind derzeit über Paragraf 34c der Gewerbeordnung reguliert und bei ihrem jeweils zuständigen Gewerbeamt erfasst.
Paetz rechnet „noch im Herbst“ mit dem Gesetzentwurf, der sich aufgrund eines Konfliktes zwischen Wirtschafts- und Finanzministerium um die Regulierung des Vertriebes von geschlossenen Fonds verzögert hat.

Das Finanzministerium unter Wolfgang Schäuble will geschlossene Fonds über das Kreditwesengesetz (KWG) als Finanzinstrumente klassifizieren. Dies hätte zur Folge, dass Vermittler künftig entweder eine Lizenz nach Paragraf 32 KWG erwerben oder sich unter ein Haftungsdach begegen müssten. Das Wirtschaftsministerium unter Rainer Brüderle eine pragmatischere Regulierung analog der Versicherungsvermittlung über die Gewerbeordnung.

Letzteres fordern auch die Interessenvertreter der freien Finanzdienstleister und der Produktgeber wie der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung und der VGF Verband Geschlossene Fonds. Sie befürchten bei einer strikten Regulierung über das KWG existenzielle Probleme für die Vermittler.

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