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Regierungsentwurf zur Fondssteuer BVI fordert Nachbesserungen bei Immobilien- und Mischfonds

BVI-Chef Thomas Richter
BVI-Chef Thomas Richter

Das Bundeskabinett verabschiedete am heutigen Mittwoch den Entwurf für ein Investmentsteuer-Reformgesetz. Demnach sollen unter anderem in- und ausländische Fonds einheitlich besteuert werden.

„Der Regierungsentwurf geht in die richtige Richtung“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI. Er begrüßt das Zusammenspiel von Vorbelastungen auf der Fondsebene und Teilfreistellungen oder Erstattungen auf der Anlegerebene. Bei Immobilenfonds gibt es hingegen laut Richter noch Korrekturbedarf. 

15 Prozent auf alles

Wie bereits im Referentenentwurf vorgesehen, sollen ab 2018 inländische Publikumsfonds mit Steuern in Höhe von 15 Prozent auf deutsche Dividenden, deutsche Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien belastet werden. Zum Ausgleich für die steuerliche Vorbelastung des Fonds sollen Ausschüttungen aus dem Fonds und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen beim Anleger teilweise steuerfrei gestellt werden. 

Die Teilfreistellungen betragen für Privatanleger in Aktienfonds 30 Prozent und in Immobilienfonds generell 60 Prozent oder 80 Prozent, wenn der Investitionsschwerpunkt im Ausland liegt. Für Misch- und Dachfonds sowie fondsgebundene Lebensversicherungen sind ebenfalls Teilfreistellungen vorgesehen.

Teilfreistellungen für Mischfonds differenzierter gestalten 

"Für Mischfonds sollte der steuerfrei gestellte Anteil von bisher 15 Prozent jedoch differenzierter ausgestaltet werden, je nach Höhe der Aktienquote", fordert Richter. 

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