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Regulierung BVI will Priips korrigieren und verschieben

Von Lesedauer: 2 Minuten
Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI: „Es wäre unverantwortlich gegenüber den Verbrauchern, die etablierten wesentlichen Anlegerinformationen künftig durch ein mangelhaftes PRIIPs-KID zu ersetzen.“
Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI: „Es wäre unverantwortlich gegenüber den Verbrauchern, die etablierten wesentlichen Anlegerinformationen künftig durch ein mangelhaftes PRIIPs-KID zu ersetzen.“ | Foto: BVI

Der deutsche Fondsverband BVI verlangt, wesentliche Stellschrauben der PRIIPs-Verordnung zu korrigieren, bevor sie 2020 in Deutschland alle Publikumsfonds erfasst.

Bessere Lösung nicht aufgeben

Bislang erhalten Privatanleger nur bei Fondspolicen ein
Priips-Informationsblatt, kurz Priips-Kid. „Es wäre unverantwortlich
gegenüber den Verbrauchern, die etablierten wesentlichen Anlegerinformationenkünftig durch ein mangelhaftes Priips-Kid zu ersetzen“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI.

„Die Priips-Informationsblätter müssen überarbeitet werden, insbesondere dieAngaben zu Kosten und Wertentwicklung. Die EU-Kommission sollte
dafür die für Ende 2018 vorgesehene Überprüfung der Priips-Vorschriften nutzen.“

Angesichts „gravierender und komplexer Mängel“ geht der BVI von
einer längeren Überarbeitungsphase aus: Außerdem dürften die EU-Wahlen
im Mai 2019 den Prozess verzögern. Der Verband schlägt daher vor,
genügend Zeit einzuplanen und den Starttermin um 24 Monate auf Januar 2022 zu verschieben.

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Der BVI listet die problematischen Punkte folgendermaßen auf:

Berechnung der Wertentwicklungs-Szenarien: Investmentfonds sollen drei Szenarien zur Wertentwicklung erstellen – allerdings auf Basis von Daten aus der Vergangenheit. Dadurch entstehen Verzerrungen. Beispielsweise
werden nach einem mehrjährigen Börsenaufschwung und anschließendem
Einbruch der Kurse die Szenarien zu positiv ausfallen und damit die aktuelle Entwicklung ignorieren. Es droht eine bewusste Fehlinformation der Anleger.

Berechnung der Transaktionskosten: Die EU-Kommission hat den Ansatz der europäischen Finanzaufsichtsbehörden und damit eine im Markt unübliche Vorgehensweise zur Berechnung der Transaktionskosten
übernommen. Sie will die Differenz zwischen dem tatsächlichen
Preis beim Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers und
dem „mittleren Marktpreis“ als Transaktionskosten festlegen
(„Arrival-Price-Methode“). Das führt in weniger liquiden Märkten
wie bei Anleihen regelmäßig zu falschen oder sogar negativen
Transaktionskosten. Ein Indikator dafür sind die Daten
zum Kostenausweis nach Mifid II. Danach können Fonds die
Transaktionskosten schon heute nach der Arrival-Price-
Methode berechnen. Obwohl erst ein Bruchteil von ihnen davon
Gebrauch macht, weisen dadurch schon etwa drei Prozent
aller in Europa vertriebenen Fonds negative Transaktionskosten aus. Sollte die Arrival-Price-Methode zwingend für alle Fonds vorgeschrieben werden, dürfte dieser Anteil deutlich höher ausfallen.

Derzeit erhalten Privatanleger je nach Vertriebsweg vier verschiedene
Dokumente: Die neuen Informationen nach Mifid 2, das Priips-Kid
für Fondspolicen, ein spezielles Produktinformationsblatt zu Riester-
Fonds und schließlich das etablierte Ogaw-Kiid, auch bekannt als
„wesentliche Anlegerinformationen“. Letzteres enthält übersichtliche
und vergleichbare Informationen für Anleger unter anderem zu Kosten,
Wertentwicklung und Risiken des jeweiligen Fonds, soll aber ab
2020 durch das Priips-Kid ersetzt werden.

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