Regulierung EU legt Kriterien für Onlinevergleichsportale fest
Wie das „Versicherungsjournal“ berichtet, hat die European Insurance and Occupational Pensions Authority, kurz EIOPA, Anforderungen für Onlinevergleichsportale veröffentlicht.
Vergleichswebsites seien ein kommender Trend, so EIOPA-Chef Gabriel Bernardino. Die Behörde begrüße diesen Trend, „weil diese Vergleichswebsites helfen, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Information, die Konsumenten zur Verfügung steht, zu erweitern.“
Damit das auch gelingt, hat die EIOPA folgende Anforderungen festgelegt. Die Portale müssen:
Vergleichswebsites seien ein kommender Trend, so EIOPA-Chef Gabriel Bernardino. Die Behörde begrüße diesen Trend, „weil diese Vergleichswebsites helfen, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Information, die Konsumenten zur Verfügung steht, zu erweitern.“
Damit das auch gelingt, hat die EIOPA folgende Anforderungen festgelegt. Die Portale müssen:
- klar und leicht auffindbare Auskunft darüber gibt, wen man kontaktieren kann, wenn man sich über ein Produkt beschweren möchte, das über die Website gekauft wurde;
- offenlegen, mit welchen Anbietern die Website in einem geschäftlichen, vertraglichen oder Besitz-Verhältnis steht;
- klar und detailliert die Hauptmerkmale und -charakteristika von Produkten, Deckung und Einschränkungen darstellen;
- den Preis nicht als alleiniges Kriterium für den Vergleich heranziehen und dem Konsumenten die endgültige Prämie sowie Details sämtlicher Kosten darlegen;
- eine klare und einfache Sprache verwenden und Fachjargon sowie nicht notwendige Fachausdrücke vermeiden.
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