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Regulierung und Konkurrenz Raus aus der Geschlossene-Fonds-Ecke

Aykut Bußian ist Leiter Financial Services beim Rechtsdienstleiser TPW
Aykut Bußian ist Leiter Financial Services beim Rechtsdienstleiser TPW
Die Branche der geschlossenen Fonds kämpft ums Überleben. Nach einem schwierigen Jahr 2014 sind jetzt wieder neue Produkte am Markt und die große Frage lautet: Kann sich die Branche als vollwertige und gleichwertige Sachwert-Investmentbranche etablieren, die eine wirkliche Alternative zu Wertpapierfonds darstellt? Oder verharrt sie in der „Geschlossenen-Fonds-Ecke“ und bildet künftig nur noch ein „Anhängsel“ der offenen Fonds?

Der geschrumpften Branche könnte künftig Konkurrenz von verschiedenen Seiten drohen. Dazu zählen zum einen Strukturen, die nicht unter das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) fallen, sondern nur unter das Vermögensanlagengesetz. Beispiele dafür sind Genussrechte, Nachrangdarlehen oder stille Beteiligungen. Zum anderen gibt es bestimmte Akteure, die davon profitieren, dass sie Ausnahmeregelungen im KAGB nutzen können. Dazu zählen vor allem die im Gesetz genannten operativ tätigen Unternehmen, die nicht der Zulassungspflicht durch die BaFin unterliegen. Sie müssen nicht die mit relativ hohem Aufwand verbundenen Anforderungen des KAGB erfüllen und können deshalb mit deutlich günstigeren Kostenstrukturen arbeiten.

Weitere – und vielleicht auch schlagkräftigere – Konkurrenz droht von den offenen Fonds. Deren Anbieter haben in der Regel die Lizenz für geschlossene Produkte gleich mit beantragt. Da sie bereits in der Vergangenheit deutlich stärker reguliert waren als die geschlossenen Fonds, war das für sie nur mit relativ wenig Mehraufwand verbunden. Demgegenüber haben die KVGen, die jetzt eine Lizenz für geschlossene Produkte erhalten haben, in den meisten Fällen keine Zulassung für offene Produkte. Insofern könnten Anbieter offener Fonds den Emittenten geschlossener AIF künftig mit geringeren Kosten und großer Vertriebsstärke das Wasser abgraben.

Die geschlossenen Fonds haben dagegen zu lange am KG-Modell festgehalten und stecken bis heute in ihrer Nische fest – mit in der Regel ungünstigeren Kostenstrukturen und einer von Fall zu Fall sehr unterschiedlichen Vertriebspower. Dazu trägt noch zusätzlich die starre regulatorische Abgrenzung von offenen und geschlossenen Produkten bei. Künftig sollten die Anbieter deshalb ernsthaft darüber nachdenken, geschlossene AIFs mit Kündigungsrechten anzubieten. Denn der geschlossene Fonds trifft nicht mehr auf dieselbe Akzeptanz wie früher. Fondszeichnern Kündigungsrechte einzuräumen ist daher unumgänglich – insbesondere auch, wenn künftig verstärkt Anleger aus dem institutionellen Bereich gewonnen werden sollen. Diese unterliegen oft selbst regulatorischen Vorschriften, die Kündigungsrechte zur Voraussetzung für ein Engagement machen – und zwar völlig unabhängig davon, ob diese auch genutzt werden oder nicht. Allerdings können die Anbieter geschlossener Publikums-AIF nicht einfach Fonds mit Kündigungsmöglichkeiten anbieten. Denn das KAGB erklärt jeden Fonds mit Kündigungsrecht – auch wenn dies zum ersten Mal nach zehn Jahren gewährt wird – zu einem offenen Fonds. Dafür ist allerdings eine Lizenz für offene Fonds notwendig. Die Anbieter geschlossener Fonds sind also in gewisser Weise in ihrer Nische gefangen, und ein „Ausbrechen“ stellt sie vor gewaltige Herausforderungen. Dennoch sollte die Emissionshäuser diesen Schritt erwägen und nicht zu sehr auf ein Wiedererstarken der KG-Strukturen bauen. Vielmehr dürfte es künftig Erfolg versprechender sein, die gesamte Palette von KAGB-konformen Produkten anzubieten – und das beinhaltet sowohl offene als auch geschlossene Strukturen.

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