LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten

Regulierung: VGF sorgt sich um Zweitmarktplattformen

Am 6. Juli wird im Finanzausschuss des Bundestags in einer Expertenanhörung erneut um die Details der Regulierung des Vertriebs von offenen, geschlossenen Fonds und Vermögensanlagen diskutiert. Zu den geladenen Sachverständigen, die den Gesetzentwurf zur "Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts" diskutieren, zählt auch der VGF, der seine Kritikpunkte bereits umrissen hat.

Insbesondere fordert der VGF eine Ausnahme für den Betrieb von Zweitmarktplattformen. Wird das Gesetz wie geplant verabschiedet, kann der Betrieb von Zweitmarktplattformen und die Vermittlung von Fondsanteilen auf dem Zweitmarkt als erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) eingestuft werden.

Erhebliche Einschränkungen befürchtet

Aus Kostengründen würden sich voraussichtlich sehr wenige Anbieter von Zweitmarktplattformen um eine KWG-Zulassung bemühen. „Der in den letzten Jahren deutlich aufkommende Zweitmarkthandel und die damit verbundenen Ausstiegsmöglichkeiten für Anleger über den Zweitmarkt drohen erheblich eingeschränkt zu werden“, befürchtet der Verband.

Zweiter Kritikpunkt: Die Einführung der Kohärenzprüfung für Verkaufsprospekte durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hält der VGF zwar für zweckmäßig, letzten Endes greife sie jedoch zu kurz. Die gesetzliche Verankerung von IDW S 4-Wirtschaftsprüfergutachten für jeden Prospekt wäre vorteilhafter gewesen, so der VGF.

Ansonsten geht der VGF mit den Plänen der Bundesregierung konform und zieht ein positives Fazit: der Markt der geschlossenen Fonds mit den vorgesehenen Anforderungen im Entwurf liege auf Augenhöhe mit dem Anlegerschutzniveau anderer regulierter Produkte. „In Zukunft wird es für den Kunden weder rechtlich noch sachlich einen Unterschied machen, ob er von einem Banken- oder einem freien Vermittler beraten wird“, konstatiert der VGF.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion