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Regulierung von Krypto-Assets ab 2020 Die Hürden sind auch für gute Startups hoch

Von , in ZielgruppenLesedauer: 10 Minuten
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Risiken und Chancen

Im Folgenden soll nun näher auf die Risiken und Chancen für die Akteure eingegangen werden, die jetzt eine Lizenz benötigen (Typ 1 und Typ 2), die in Zukunft zwangsläufig eine Lizenz benötigen werden (Typ 3) und ein neues Kooperationsmodell, das entstehen könnte (Typ 4).

Typ 1: Startups, die eine Lizenz benötigen

Für Startups sind die Herausforderungen der regulatorischen Neuerungen zweifellos die größten. Die Erfüllung der Anforderungen aus dem KWG, beispielsweise hinsichtlich der Unternehmensstruktur oder der Eigenkapitalanforderungen, können Hindernisse darstellen, die nur schwer zu überwinden sind. In Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit unserer digitalen Wirtschaft, die maßgeblich von Startups getrieben wird, ist dies kritisch, vor allem da die neuen Regeln über die Anforderungen der 5. EU-Geldwäscherichtlinie hinausgehen.

Um es deutlich zu machen: Ein erheblicher Teil der Startups wird diese Anforderungen nicht erfüllen können und daher entweder (1) den Betrieb aufgeben oder (2) das Land verlassen, um das Geschäft in Länder wie Liechtenstein, Malta, Schweiz zu verlagern, wo die Regeln weniger anspruchsvoll sind. Die Frage, ob sehr anspruchsvolle oder weniger anspruchsvolle Regeln besser oder schlechter sind, wird und kann an dieser Stelle nicht weiter erörtert werden. Die Europäische Zentralbank betont in diesem Kontext ausdrücklich, dass uneinheitliche nationale Gesetzgebung regulatorische Arbitrage fördern könne, wodurch das Finanzsystem beeinträchtigt werden könne (European Central Bank, Occasional Paper Series No. 223, 2019).

Ohne gleiche Wettbewerbsbedingungen auf EU-Ebene könnte dies Deutschlands Position als Wirtschaftsstandort langfristig schwächen, indem es Startups aufgrund der vorgeschriebenen Genehmigungspflichten zwingt, das Land zu verlassen. Es muss jedoch auch angemerkt werden, dass diese neuen Auflagen unprofessionelle Startups und unseriöse Anbieter verdrängen würden — ein Effekt, der natürlich erwünscht ist. Die Schlüsselfrage aber ist — und exakt diese Frage kann aktuell nicht eindeutig beantwortet werden —, ob die regulatorischen Hürden selbst für qualitativ gute Startups zu hoch sein werden.

Typ 2: Fintechs, die eine Lizenz benötigen

Für bereits etablierte Fintechs, hierzu gehören beispielsweise Solaris Bank, Bitcoin.de, Bitwala und auch die schon ältere Fidor-Bank, sollten die neuen Anforderungen realisierbare Hindernisse darstellen.* Einerseits verfügen diese Unternehmen schon jetzt über das technische Know-how für ihr Kerngeschäft, andererseits haben sie bereits Partnerschaften mit Banken geschlossen, um ihre Dienstleistungen anzubieten oder selbst eine Banklizenz zu erwerben. Allerdings kann es selbst in diesen Fällen notwendig sein, eine Tochtergesellschaft zu gründen und die entsprechende Lizenz für das Krypto-Verwahrgeschäft zu beantragen.

Dennoch sollten Fintechs erkennen, dass das Lizenzierungsverfahren eine Chance bietet, die Marktposition deutlich zu verbessern. Es ist nämlich davon auszugehen, dass es Ende 2020 zu einem „Shake Out“ kommt. Dies bedeutet, dass zahlreiche Unternehmen (insbesondere Kryptobörsen) ihre Tätigkeiten einstellen müssen, da sie die regulatorischen Anforderungen nicht erfüllen oder nicht rechtzeitig erfüllen konnten. Fintechs wiederum, denen es gelingt eine Lizenz zu erhalten, werden von dem damit verbundenen Vertrauen der Verbraucher profitieren und in der Folge ihre wirtschaftliche Situation verbessern. 

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