Regulierung von Krypto-Assets ab 2020 Die Hürden sind auch für gute Startups hoch
Typ 3: Traditionelle Banken und Finanzdienstleister, die an der Krypto-Verwahrung interessiert sind
Für Banken bietet die jüngste Entwicklung Chancen und Risiken zugleich. Natürlich gilt dies nur dann, wenn sie dieses neue Marktsegment erschließen und sich überhaupt mit Krypto-Assets beschäftigen möchten. Zu dieser Kategorie zählen große Unternehmen wie zum Beispiel die Börse Stuttgart — aber auch kleinere Institute wie die VPE Bank oder die Futurum Wertpapierhandelsbank*. Entscheiden sich derartige Unternehmen aus strategischen Gründen, sich nicht mit Krypto-Assets beschäftigen zu wollen, so wären sie selbstverständlich nicht betroffen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass die meisten Finanzinstitute keine Schwierigkeiten haben werden, eine Tochtergesellschaft zu gründen und eine Lizenz zu beantragen. Einige traditionelle Banken werden jedoch erhebliche Probleme bei der Implementierung der Technologie in ihre bestehende Geschäftsstruktur bekommen. Oftmals verstehen Banken die Blockchain-Technologie mit ihren spezifischen Details noch nicht im erforderlichen Maße.
Auch eine Art interner „Crypto Ban“, der oft besteht, führt dazu, dass Krypto-Assets lediglich auf Themen wie die Terrorismusfinanzierung und den Stromverbrauch des Bitcoins reduziert werden. Eine ausgewogene, tiefgründige Diskussion findet aufgrund des oftmals bei Finanzinstituten geltenden internen Krypto-Verbots nicht statt.
Weiterhin ist anzunehmen, dass das Outsourcing der Krypto-Verwahrung keine langfristige Lösung ist, da das nach einem Partner suchende Unternehmen der eigentliche Dienstleister aus Kundensicht bleibt und somit unter die neue Restriktion fällt. Schlussendlich kann jedes bestehende Finanzinstitut eine rechtlich unabhängige Einheit gründen, die vollständig im Besitz der Muttergesellschaft sein kann, um seinen Kunden die Verwahrung von Krypto-Assets zu ermöglichen.
Unter Compliance-Gesichtspunkten profitieren Finanzinstitute von der jahrzehntelangen Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden wie der Bafin. Darüber hinaus können diese Institute ihre vorhandene Reputation nutzen, was den Lizenzierungsprozess erleichtern sollte. Es kann jedoch in Frage gestellt werden, ob sie das große Potential dieses neuen Marktes erkennen, ob sie über das technologische Know-how verfügen, um im Krypto-Bereich tätig zu werden, beziehungsweise ob sie Wege finden werden, dieses Wissen von Dritten zu beziehen.
Typ 4: Gemeinschaftsunternehmen zwischen Finanzinstituten und Startups
Die Kombination von Startups und etablierten Finanzinstituten scheint eine im rechtlichen Sinne sehr interessante Konstruktion zu sein. Dieses Format könnte für ein potenzielles Joint Venture zwischen einem Verwahrungs-Anbieter, wie zum Beispiel Riddle & Code, Finoa, Tangany oder Qredo auf der einen Seite, und einem größeren Player, wie der Deutschen Bank oder der Commerzbank auf der anderen Seite, anwendbar sein.* Eine solche Kooperation birgt aber sowohl für das Startup, als auch für das traditionelle Finanzinstitut Gefahren, wenn dies Exklusivität voraussetzt.
In der Folge würde entweder das Wachstum des Startups eingeschränkt werden oder der etablierte Partner aus der Finanzbranche unterliegt einem unerwünschten „Lock-in“. Das heißt, ein etabliertes Finanzinstitut entscheidet sich für einen bestimmtes Startup und stellt im Verlauf fest, dass die Wahl eines anderen Unternehmens die bessere Option gewesen wäre. Aus diesem Grund könnte es für Finanzunternehmen, wie zum Beispiel den oben genannten Unternehmen aber auch für die Deutsche Börse und anderen, eine interessante Möglichkeit sein, mit Krypto-Systemanbietern wie Avaloq, Blocksize Capital, Iconiq Lab oder Crypto Finance zusammenzuarbeiten, da letztere über das technische Wissen verfügen und den Zugang zu mehreren Verwahrungsanbietern gleichzeitig ermöglichen können. Demzufolge würde die Entscheidung für einen einzigen ausgewählten Anbieter entfallen.*
Banken können ihre Erfahrung und ihren Ruf einbringen, was angesichts des relativ engen Zeitrahmens für die Übergangsphase hilfreich sein sollte. Darüber hinaus wären die Kenntnisse im Umgang mit Regulierungsbehörden und der Umsetzung von Richtlinien auf internationaler Ebene von unschätzbarem Wert. Startups hingegen können ihren Kooperationspartnern mit technologischer Expertise aushelfen und damit die großen Herausforderungen der Banken lösen.