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Regulierung von Krypto-Assets ab 2020 Die Hürden sind auch für gute Startups hoch

Von , in ZielgruppenLesedauer: 10 Minuten
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Die aufsichtsrechtliche Anforderung, die Verwahrung von Krypto-Assets von anderen Bankgeschäften zu trennen, wäre in einem Joint Venture automatisch erfüllt. Auch aus Sicht des Verbrauchers erscheint diese Lösung vorteilhaft. Eine große Anzahl an Kunden würde so Zugang zu einer Dienstleistung erhalten, die bisher für die meisten Kunden nicht verfügbar war. Auch die Reputation der betreffenden Bank würde das notwendige Vertrauen in den Service schaffen. Ein Startup wäre dazu allein nicht im Stande.

Fazit

Der Ansatz des deutschen Gesetzgebers zu einer umfassenden Regulierung für den Krypto-Asset-Sektor ist ein wesentlicher Schritt für die Weiterentwicklung der Branche. Deutschland betrifft damit Neuland — auch als Vorreiter in der EU. Der zu kritisierende Hype um Initial Coin Offerings (ICOs) von 2017 brachte viele negative Ereignisse mit sich — gestohlene Bitcoins, Tausende betrogene Kunden, Marktmanipulationen, Geldwäsche und so weiter — für eine erfolgreiche Weiterentwicklung des Krypto-Marktes bedarf es nun aber der Teilnahme etablierter Finanzmarktakteure. Folglich müssen die Anforderungen, um in diesem Markt tätig zu sein, den gleichen Standards entsprechen, wie wir sie von den traditionellen Kapitalmärkten kennen.

Fortschreitende Regulierung ermöglicht es dem Blockchain-Ökosystem, Produkte auf einer soliden rechtlichen Grundlage anzubieten. Nur rechtskonforme Produkte können das notwendige Vertrauen der Verbraucher schaffen und somit den immer häufigeren Einsatz der Technologie und eine höhere Akzeptanz fördern. Vor diesem Hintergrund ist es sehr positiv zu bewerten, dass Deutschland die Initiative ergriffen hat und zukünftig Krypto-Assets in großem Umfang reguliert. Unprofessionelle Startups und unseriöse Anbieter werden hierdurch aus dem Markt verdrängt. Gut aufgestellte Startups wiederum werden Lösungen finden und weiter wachsen — alleine oder in Kooperation mit anderen.

Hinsichtlich des Umfangs des neuen rechtlichen Rahmens bedarf es jedoch der Debatte. Bei der Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie schießt der deutsche Gesetzgeber über die darin enthaltenen Anforderungen hinaus, was schwerwiegende Folgen haben kann. Auch qualitativ hochwertige Startups aus Deutschland könnten in der Folge gezwungen sein, sich in einer Jurisdiktion niederzulassen, die es ihnen ermöglicht, ihr Geschäft fortzusetzen, wenn sich die geplanten regulatorischen Hürden in Deutschland als zu hoch erweisen. In diesem Zusammenhang wäre eine gemeinschaftliche europäische Regulierung von Krypto-Assets wünschenswert. Aber wenn sich Europa als Ganzes als träge erweist, was sollen die Bafin und der deutsche Gesetzgeber tun? Abwarten und zusehen? Glücklicherweise haben sie gehandelt. 

Es wird spannend sein, zu beobachten, welche Strategien die Marktteilnehmer — ob junge Startups oder etablierte Banken — im Laufe der Zeit anwenden werden. Zudem wird es interessant sein, zu verfolgen, welche Akteure mit ihrer Taktik erfolgreich sein werden und welche aus dem Markt verdrängt werden. Eines muss klar sein: Die Unternehmen, die jetzt in der Lage sind, Krypto-Assets wie Bitcoin zu verwalten, werden auch in Zukunft diejenigen sein, die Wertpapiere auf der Blockchain verwalten — weil sie sich in den kommenden Monaten die technischen Fähigkeiten hierzu aneignen.

*) Die in diesen Sätzen aufgeführten Firmennamen dienen Illustrationszwecken. Wir waren der Meinung, dass dieser Artikel besser verstanden werden kann, wenn wir einige mögliche Beispiele für Unternehmen nennen. Firmenvertreter, die nicht genannt werden wollen, sollen sich bitte mit uns in Verbindung setzen und wir ändern selbstverständlich die entsprechenden Passagen.


Über die Autoren: 
Benjamin Schaub ist Projektmanager und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Frankfurt School Blockchain Center (FSBC). Seine Interessensgebiete sind vor allem Regulation und Governance in Bezug auf die Blockchain-Technologie sowie die Identifizierung von Anwendungsmöglichkeiten der Blockchain-Technologie. 
Professor Dr. Philipp Sandner ist Leiter des Frankfurt School Blockchain Center (FSBC) an der Frankfurt School of Finance & Management. Die Expertise von Professor Sandner umfasst insbesondere Blockchain-Technologie, Krypto-Assets, Distributed Ledger-Technologie (DLT), Euro-on-Ledger, Initial Coin Offerings (ICOs), Security Token (STOs), Digital Transformation und Entrepreneurship.

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