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Regulierung: Warum kompetente Berater das neue Gesetz nicht fürchten müssen

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Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist der zwingende Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Die voraussichtliche Deckungssumme soll bei knapp über einer Million liegen. Die angestrebte Mindestdeckung sollte für den weit überwiegenden Teil der Berater ausreichen.

Für Finanzanlagenvermittler bedeuten die oben genannten Vorgaben drei arbeitsreiche Jahre. So lange haben sie Zeit, sich auf die Sachkundeprüfung vorzubereiten und sie erfolgreich abzulegen. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung, in der eine Tätigkeit auch ohne bestandene Prüfung möglich ist. Für den Eintrag ins Vermittlerregister und den Nachweis einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gilt eine Übergangszeit von einem Jahr.

Bußgelder packen Problem nicht an der Wurzel

Bei Ordnungswidrigkeiten, etwa bei Nicht-Aushändigung von Verkaufsprospekten oder mangelnder Dokumentation, drohen Finanzanlagenvermittlern künftig Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Dies packt das Problem jedoch nicht bei der Wurzel. Ein ähnliches Phänomen erleben wir täglich beim Autofahren. Auch hier gibt es Bußgelder, etwa für überhöhte Geschwindigkeit. Trotzdem hält sich ein Teil der Fahrer nicht an Begrenzungen.

Den Vorteilen der Novelle steht ein erhöhter Kosten- und Bürokratieaufwand für die Finanzanlagenvermittler und -berater entgegen. Der DIHK schätzt, dass auf jeden Gewerbetreibenden mindestens einmalige Kosten in Höhe von rund 2.500 Euro zukommen, beispielsweise Gebühren für das Erlaubnisverfahren (rund 1.000 Euro), Registrierung (40 Euro) sowie Prüfungsgebühren und Kosten für Prüfungsvorbereitung (800 Euro). Zusätzlich kommen jährliche Gebühren für die Berufs-Haftpflichtversicherung (800 bis 1.200 Euro) hinzu.

Steigendem Bürokratieaufwand begegnen

Auch den erhöhten Administrationsaufwand werden Finanzanlagenvermittler und -berater zu spüren bekommen. Eine Möglichkeit, um die Bürokratie zu vermindern, wäre beispielsweise die Zusammenlegung von Registrierungs- und Erlaubniserteilungsinstitution. Aufgrund der Vorgaben sind Finanzanlagenberater und -vermittler gefordert, ihre Infrastruktur zu erweitern und ihr Backoffice ausbauen. Eine mögliche Folge: Maklersterben. Nutznießer könnten dagegen qualitätsorientierte Maklerpools sein, die ihren Partnern entsprechende Unterstützung bei der Administration liefern.

Zwar können freie Vermittler auch weiterhin beim Vertrieb von geschlossenen Fonds und Investmentfonds ohne Haftungsdach agieren, allerdings ist davon auszugehen, dass dieses nicht mehr als eine Übergangsregelung sein wird. Haftungsdächer, wie sie einige Maklerpools bereitstellen, bieten Finanzberatern und Kunden ein höheres Maß an beruflicher und damit finanzieller Sicherheit – eine Leistung mit steigender Nachfrage, die sich langfristig durchsetzen wird.
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