LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Lesedauer: 4 Minuten

Regulierung Was sich 2016 für die Vermittler von Immobiliendarlehen ändert

Seite 2 / 2


Immobilienkredite, die nach dem 20. März 2016 abgeschlossen werden, können indes nur noch innerhalb von 12 Monaten und 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen werden. Dann ist der Anspruch verjährt. „Die Banken wünschen sich, dass das auch für alle Altverträge gilt“, so Rottenbacher. Kommen sie damit durch? „Da steht es 50 zu 50.“

Abgesehen vom Widerrufs-Joker könnte laut Rottenbacher auch die Alte-Hasen-Regelung entschärft werden. „Dass Berater auch eine Erlaubnis zur Vermittlung von Immobilien haben müssen, wird wahrscheinlich wieder rausfliegen.“ Bei einem bleibe es aber auf jeden Fall: Nur wer seit dem 21. März 2011 ununterbrochen Immobiliendarlehen vermittelt habe und dies auch nachweisen könne, bekomme die Sachkunde zuerkannt.

Grundsätzlich steht fest: Ab dem 21. März 2016 benötigen alle Vermittler von im Grundbuch abgesicherten Immobiliendarlehen eine Erlaubnis nach Paragraf 34i Gewerbeordnung (GewO). Diese Erlaubnis kann vom 21. März 2016 an beantragt werden. Es gibt darum eine Übergangsfrist bis zum 21. März 2017. Auch Festangestellte müssen sich registrieren und eine Sachkundeprüfung ablegen. Rottenbacher: „Das gilt nicht nur für Mitarbeiter mit Kundenkontakt, sondern auch für Kreditsachbearbeiter im Backoffice.“ Und auch alte Hasen müssen sich bereits vom 21. März 2016 an nach dem neuen Gesetz richten.



20.000 Anträge erwartet

Wie das Gesetz im Detail umgesetzt werden soll, regelt dann die Immobiliarkreditvermittlerverordnung (ImmVermV). Ähnlich wie bei den bereits bekannten Regelungen der Paragrafen 34d und 34f brauchen Vermittler auch für diese Erlaubnis die notwendige Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung und einen Sachkundenachweis. Wer aber beispielsweise einen Abschluss als Immobilien- oder Bankkaufmann hat, kommt um die Sachkundeprüfung herum. Welche Ausbildungs- und Studienabschlüsse die Sachkundeprüfung ersetzen, steht im Kasten oben.

„Nach den aktuellen Erfahrungen mit den 34f-Sachkundeprüfungen könnten zwölf Monate Übergangsfrist allerdings zu wenig sein“, sagt Rottenbacher. Er rechnet mit rund 20.000 Anträgen. Jedoch dürften die neuen Regelungen keinen seriösen Vermittler vom Hocker hauen. Rottenbacher: „Es ist grundsätzlich positiv, dass sich Vermittler auch in diesem Bereich professionalisieren müssen.“

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion