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Aktualisiert am 19.04.2022 - 15:55 Uhrin NewsLesedauer: 4 Minuten

Regulierung Welche Folgen die Investmentsteuerreform für Fondspolicen hat

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Ab 2018 verlagert sich die Besteuerung vom Anleger auf den Fonds selbst. „Dazu müssen die Fonds auf deutsche Dividenden und Immobilienerträge direkt aus dem Fondsvermögen Steuern abführen“, erklärt Jens Patze, Produktmanager Helvetia Leben das Prozedere. 15 Prozent Steuern fallen hierauf an.

Andere Ertragsarten wie Zinsen oder Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren sind auf Fondsebene steuerfrei.

Um diese Vorbelastung wieder auszugleichen, erhält der Sparer eine Teilfreistellung der Erträge, die er aus dem Investmentfonds bekommt. Je nach Fonds liegt dieser Betrag zwischen 15 und 80 Prozent.

Bei Aktienfonds mit einer Aktienquote von 51 Prozent oder darüber sind beispielsweise 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Bei Mischfonds mit einer Aktienquote von mindestens 25 Prozent sind es 15 Prozent. Ist eine Mindestaktienquote in den Anlagerichtlinien des Fonds übrigens nicht aufgeführt, entfällt die Teilfreistellung.

Bei der Fondspolice liegt dieser Freistellungsbetrag bei pauschal 15 Prozent – egal, welche Fonds sich der Anleger aussucht. „Das bedeutet, dass 15 Prozent der erzielten Erträge und Wertzuwächse aus den Investmentfonds nicht besteuert werden“, sagt Claudia Schäfer, Teamleiterin Steuer bei Standard Life.

Ein Sonderfall gilt hierbei bei Rürup- und Riester-Policen. Welcher, erfahren Sie auf Seite 3.

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