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Aktualisiert am 19.04.2022 - 15:55 Uhrin NewsLesedauer: 4 Minuten

Regulierung Welche Folgen die Investmentsteuerreform für Fondspolicen hat

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Bei den steuerlich geförderten Riester- und Rürup-Verträgen ist die Situation anders. Hier hat der Gesetzgeber zwei Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung vorgesehen.

Claudia Schäfer: „Fonds, an denen sich ausschließlich steuerlich begünstigte Anleger beteiligen, können sich auf Antrag beim Finanzamt vom Steuerabzug beziehungsweise von der Steuerpflicht für Immobilienerträge befreien lassen.“ Steuern auf diese Fonds werden dann gar nicht erst erhoben.

Die zweite Variante sieht vor, dass Fonds mit steuerlich begünstigten und steuerlich nicht begünstigten Anlegern sich anteilig einbehaltene Steuern erstatten lassen können und diese den steuerbegünstigten Anlegern dann zurückzahlen.

Dass Riester- und Rürup-Produkte speziell behandelt werden, liegt daran, „dass die Erträge dieser Produkte bereits der nachgelagerten Besteuerung unterliegen“, sagt Reinald Müller von der Inter.

Ein weiterer Punkt, der für Makler interessant sein dürfte:

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Ein Aktienfonds bekommt ab 2018 eine Teilfreistellung von 30 Prozent, die Fondspolice nur 15 Prozent. Lohnt sich die Fondspolice nach der Investmentsteuerreform überhaupt noch gegenüber der Direktanlage?

„Die steuerlichen Vorteile werden sogar noch erhöht“, glaubt Jens Patze. „Denn in der Fondspolice gibt es keine Vorabpauschale, keine Steuern auf Ausschüttungen und keine Zwischenbesteuerung der Kursgewinne bei Fondswechseln.“ Dadurch könne der Zinseszinseffekt besser wirken.

Patze: „Bei Auszahlung greift dann zusätzlich die Teilfreistellung von 15 Prozent und gegebenenfalls auch noch die hälftige Besteuerung der Erträge.“ Das sei kaum schlagbar, so der Produktmanager weiter.

Und wiegt alles in allem wohl schwerer als die Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktienfonds.

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