Mit der geplanten Neuregelung kommt das Ministerium den Emissionshäusern entgegen: Ursprünglich war eine Streuung des Fondskapitals auf mindestens sieben Objekte geplant.
Auslöser des Regulierungsvorhabens ist die EU-Richtlinie zur Regulierung alternativer Investmentfonds (AIFM), die bis zum 22. Juli 2013 in nationales Recht umgesetzt werden muss.