Regulierungsvorhaben: Bis zu fünf Jahren Haft für Pleite-Banker
Härtere Strafen für Pleite-Manager, Trennung zwischen Kundengeschäft und Investment-Banking und eine Testamentspflicht für Banken: Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der am Mittwoch in die Kabinetts-Abstimmung geht. Das „Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung und Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten" soll das Risikobewusstsein der Top-Führungskräfte von Banken und Versicherungen stärken, Privatkunden vor Verlusten durch Spekulationen schützen und verhindern, dass im Krisenfall die Steuerzahler als Nothelfer einspringen müssen.
Nach dem Gesetzentwurf drohen Geschäftsleitern, die vorsätzlich gegen die Vorschriften für das Risikomanagement verstoßen und dadurch ihre Bank oder ihr Versicherungsunternehmen in eine Krise führen, Haftstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldbußen von bis zu elf Milliarden Euro. Bei fahrlässigen Verstößen sollen die Strafen niedriger ausfallen.
Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf eine organisatorische, rechtliche und wirtschaftliche Trennung zwischen dem Kundengeschäft und dem Eigenhandel-Geschäft der Banken vor.
Der dritte Punkt des Gesetzesvorhabens verpflichtet die Bankmanager, Abwicklungs- und Sanierungspläne für ihr Kreditinstitut herauszuarbeiten. Dabei orientiert sich die Bundesregierung an einer US-amerikanischen Regulierungsvorschrift, die im Sommer vergangenen Jahres in Kraft trat. Die Finanzinstitute in den USA müssen demnach bis Ende 2013 bei der Finanzaufsicht eine Art Testament hinterlegen, in dem sie die Vorgehensweise im Fall einer Abwicklung festhalten. Dort sollen sie erklären, welche Personen und Gremien Entscheidungen treffen müssen und wie der weitere Ablauf bei einer Pleite ist.
Nach dem Gesetzentwurf drohen Geschäftsleitern, die vorsätzlich gegen die Vorschriften für das Risikomanagement verstoßen und dadurch ihre Bank oder ihr Versicherungsunternehmen in eine Krise führen, Haftstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldbußen von bis zu elf Milliarden Euro. Bei fahrlässigen Verstößen sollen die Strafen niedriger ausfallen.
Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf eine organisatorische, rechtliche und wirtschaftliche Trennung zwischen dem Kundengeschäft und dem Eigenhandel-Geschäft der Banken vor.
Der dritte Punkt des Gesetzesvorhabens verpflichtet die Bankmanager, Abwicklungs- und Sanierungspläne für ihr Kreditinstitut herauszuarbeiten. Dabei orientiert sich die Bundesregierung an einer US-amerikanischen Regulierungsvorschrift, die im Sommer vergangenen Jahres in Kraft trat. Die Finanzinstitute in den USA müssen demnach bis Ende 2013 bei der Finanzaufsicht eine Art Testament hinterlegen, in dem sie die Vorgehensweise im Fall einer Abwicklung festhalten. Dort sollen sie erklären, welche Personen und Gremien Entscheidungen treffen müssen und wie der weitere Ablauf bei einer Pleite ist.
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