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Reiserücktritt Deutsche Versicherer entschädigen nach US-Einreisestopp

Von in VersicherungenLesedauer: 2 Minuten
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–„Sie dürfen nicht einreisen“, –„Doch, sie dürfen“, –„Sollen sie aber nicht“, –„Sie sollen aber dürfen“: Das Hickhack um das von Donald Trump ausgesprochene US-Einreiseverbot für Personen aus sieben mehrheitlich muslimischen Ländern nimmt beinahe täglich neue Wendungen.

Bislang waren es nur Etappensiege, die die US-Regierung auf der einen und US-Gerichte als rechtstaatliche Repräsentanten auf der anderen Seite erlangt haben. Das Ringen um das letzte Wort ist zäh. Zuletzt hat in der Nacht zu Sonntag ein Berufungsgericht in San Francisco den Eilantrag der US-Regierung gekippt. Diese wollte den zuvor gerichtlich aufgehobenen Einreisestopp doch noch durchsetzen.

Der seit zwei Wochen amtierende US-Präsident Donald Trump will Bürgern aus dem Iran, Irak, Libyen, Somalia, Jemen und dem Sudan für 90 Tage, Bürgern aus Syrien sogar unbefristet die Einreise in die USA verwehren. Als Grund nennt Trump die Furcht der USA vor islamistischem Terror.

Der Alleingang der frisch ins Amt gekommenen US-Regierung stößt weltweit auf Protest. Viele US-Unternehmen fürchten um ihre Mitarbeiter, die aus den betroffenen Ländern stammen, und überlegen sich Gegenmaßnahmen. Und auch Versicherungskreisen reagieren.

So hat der Versicherer Axa Assistance Deutschland vorübergehend seine Leistungen ausgeweitet: Eigentlich sind Einreiseverbote in den Versicherungsbedingungen als Reiserücktrittsgrund nicht vorgesehen. Der Konzern will allerdings Reisenden aus den betroffenen Ländern die Kosten erstatten, sollten sie von dem Verbot betroffen sein.

„Es ist unser Auftrag, Menschen in Not zu helfen und sie zu unterstützen - insbesondere in Situationen wie diesen", erläutert Dirk Gauwberg, Direktor für Vertrieb und Marketing der Axa Assistance Deutschland und Benelux-Länder. Über die Axa-Hotline 0049 (0) 221 802 471 289 können sich Betroffene ihre Reisekosten erstatten lassen. 

Und auch die Aachenmünchener übernimmt die Reiserücktrittskosten, die ihren Kunden aufgrund des US-Einreisedekrets entstanden sind. Für alle Kunden, die eine Staatsangehörigkeit der sieben in Trumps Dekret genannten Länder haben, weitet der Versicherer aus der Generali Deutschland Holding den Reiseversicherungsschutz aus Kulanz aus.

Die Kunden hätten keinen Einfluss auf die unerwartete Verschärfung der Einreisevorschriften gehabt, begründet Christoph Schmallenbach, Vorstandsvorsitzender der Aachenmünchener. „Deshalb werden wir unkompliziert helfen und unsere Deckung in der Reiseversicherung für die Betroffenen entsprechend erweitern“.

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