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Reiserücktrittsversicherung Versicherer zahlen nicht bei chronischen Krankheiten

Tourist: Wer beispielsweise einen Urlaub in Ägypten plant, sollte vor dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung genau informieren.
Tourist: Wer beispielsweise einen Urlaub in Ägypten plant, sollte vor dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung genau informieren. | Foto: The World Hopper

Schwere Krankheiten sind meist nur dann im Rahmen einer Reiserücktrittsversicherung abgedeckt, wenn sie unerwartet auftreten. Darauf weist aktuell die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Als konkrete Beispiele für die versicherten Erkrankungen nennen die Verbraucherschützer einen Herzinfarkt, einen Schlaganfall oder einen Knochenbruch.

Bei bestehenden chronischen Erkrankungen springen Versicherungsgesellschaften hingegen oft nur ein, wenn sie vor dem Antritt der Reise nicht schon bekannt waren beziehungsweise behandelt wurden. So verweigerte ein Versicherer einem älteren Mann die Erstattung der Stornokosten, weil dieser von einer gebuchten Reise zurücktreten musste, nachdem sich seine bereits therapierte Augenerkrankung verschlimmert hatte. Seine Reiserücktrittsversicherung schloss allerdings Erkrankungen aus, die sechs Monate vor Abschluss des Versicherungsvertrags bereits behandelt wurden.

Klauseln klar und verständlich formuliert?

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Kerstin Becker-Eiselen, Verbraucherzentrale Hamburg

Laut einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (vom 13. Mai 2019, Aktenzeichen: 3330/18 (24), nicht rechtskräftig) muss eine solche Klausel zu Vorerkrankungen klar und verständlich formuliert sein, anderenfalls ist sie nicht wirksam. „Für Verbraucher ist oft nicht erkennbar, in welchen Fällen Versicherer leisten und wann nicht“, erklärt hierzu Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Urlauber sollten vor dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung daher besonders gut hinschauen und kritisch nachfragen, so Becker-Eiselen. „Reisebüros, die die Versicherungen oft mitverkaufen, klären leider nur selten und oft nicht ausführlich genug darüber auf.“

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