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Vermögensverwalter Andreas Schyra Renditeabschlag für Green Bonds ist eher gering

Von in RegulierungLesedauer: 4 Minuten
Heißluftballon überfliegt Solarpark
Heißluftballon überfliegt Solarpark: Erneuerbare Energien stehen auf der Liste der zulässigen Mittelverwendung von grünen Anleihen. | Foto: imago images / ZUMA Wire

Nachhaltige Finanzinstrumente oder Anlagestrategien wurden ursprünglich häufig belächelt und im Vergleich zu Anlagemöglichkeiten, welche keine Umweltschutz- oder beispielsweise ESG-Aspekte verfolgten, als unterlegen angesehen. Das Jahr 2020 hat diesbezüglich zum Umdenken angeregt.

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden, zwischenzeitlichen Aktienmarktkorrekturen konnten zahlreiche nachhaltige Anlagestrategien eine nennenswerte Outperformance gegenüber konventionellen Pendants erzielen. Die tendenziell steigende Nachfrage nach entsprechenden Produkten hat insbesondere in der Phase der größten Aktienmarktverluste dazu geführt, dass derartige Assets einem deutlich geringeren Verkaufsdruck unterlagen und eher noch weiteres Kapital anzogen.

Die gesamte Palette nachhaltiger Assets ist mittlerweile sehr groß geworden und wächst fast täglich weiter. Doch was genau sind sogenannte Green Bonds und was unterscheidet sie von traditionellen Anleihen, welche nahezu jeder Anleger seit Jahrzehnten kennt? In Anlehnung an die Green Bond Principles (GBP) der International Capital Market Association (ICMA) aus dem Jahr 2018 werden mittels dieser Anleihen klimafreundliche und nachhaltige Projekte mit ökologischem Nutzen finanziert.

Orientierungsleitfaden für Green Bonds

Die GBP dienen Emittenten als Leitfaden, die Transparenzanforderungen an die Mittelverwendung und die Berichterstattung zu erfüllen. Diese Kriterien sind nicht statisch, sondern orientieren sich an den Anforderungen der Mitglieder der GBP und der Social Bond Principles. Sie umfassen vier Bereiche, um Marktteilnehmern die Eigenschaften von Green Bonds zu verdeutlichen:

  • Die Verwendung der Emissionserlöse erfolgt mit dem Fokus des Umweltnutzens, der im jeweiligen Prospekt zu verankern ist. Als geeignete Projekte gelten unter anderem erneuerbare Energien und deren Effizienz, Schutz von Ressourcen wie Land und Wasser, Erhalt der Artenvielfalt und Anpassungen an den Klimawandel.
  • Der Prozess der Projektbewertung und -auswahl beschreibt die Festlegung der ökologisch nachhaltigen Zielsetzung, Vorgehensweise bei der Auswahl grüner Projekte und deren Eignungs- und Ausschlusskriterien.
  • Das Management der Erlöse muss transparent und nachvollziehbar dokumentiert sowie beispielsweise vom Wirtschaftsprüfer kontrolliert werden, um die adäquate Mittelverwendung sicherzustellen.
  • Die Berichterstattung umfasst die laufenden Anforderungen an Emittenten, die Mittelverwendung öffentlich zu kommuniziere

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