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Aktualisiert am 29.04.2013 - 15:50 UhrLesedauer: 2 Minuten

Rente: Zehntausende Ruheständler bekommen zu wenig

Foto: Thomas K. / photocase.com
Foto: Thomas K. / photocase.com
450 Rentenakten hatte das Bundesversicherungsamt 2007 durchgearbeitet, so das Amt in seinem Tätigkeitsbericht 2008 (ab Seite 90). Das Ergebnis: „In sehr vielen Fällen müssen auf Veranlassung des Bundesversicherungsamtes hin Renten neu festgestellt werden“, schreibt die Behörde. „Dies belegt, dass es trotz zunehmender technischer  Unterstützung nach wie vor schwierig ist, das komplexe Rentenrecht fehlerfrei in die Praxis umzusetzen.“ Wesentliche Erkenntnis der Prüfung: Geht es daran, einen Antrag auf Rente zu stellen, werden die Bald-Rentner schlecht beraten. Denn grundsätzlich erhalten sie die Rente, die sie beantragen. „Da die Rentenhöhe allerdings nicht nur von  Beitragsmonaten, sondern auch von der Leistungsart abhängen kann, entstehen Probleme, wenn auf dem Antragsvordruck nicht die vorteilhafteste Rentenart angekreuzt wird“, so das Bundesversicherungsamt in seinem Tätigkeitsbericht. Ein Beispiel: Für Frauen, die vor Dezember 1944 geboren wurden, ist es günstiger, eine Altersrente für Frauen zu beziehen als eine andere Altersrentenart (etwa  wegen Arbeitslosigkeit). Denn: „Wegen Übergangsvorschriften fällt der  Rentenabschlag bei dieser Rentenart geringer aus“, so das Bundesversicherungsamt. Das wissen die Damen aber nur, wenn sie darauf hingewiesen wird. Und das ist vielfach nicht passiert. Die Folge: Bei 8.000 Frauen fiel die Altersrente zu niedrig aus, stellt die Behörde fest; sie können sich jetzt über eine Erhöhung ihrer monatlichen Rente im zweistelligen Eurobereich und auf Nachzahlungen im drei- bis fünfstelligen Eurobereich freuen.

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