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Unverständlicher Rentenbescheid Rentenversicherung verschenkt knapp 7.000 Euro

Älterer Mann liest Buch
Älterer Mann liest Buch: Man kann einem Rentner ohne hohe Bildung oder juristische Fachkenntnisse nicht zumuten, einen 34-seitigen Rentenbescheid komplett zu lesen und zu verstehen, entschied das Sozialgericht Karlsruhe. | Foto: Pexels

Es übersteigt regelmäßig die an einen durchschnittlichen Rentenversicherten zu richtenden Sorgfaltsanforderungen, einen umfangreichen und schwer verständlichen Altersrentenbescheid aufmerksam zu Ende zu lesen. Zu diesem Schluss kam das Sozialgericht (SG) Karlsruhe in seinem aktuellen Urteil (Aktenzeichen: S 12 R 1017/21).

Der Fall

Der im Jahr 1953 geborene Kläger begann mit 14 Jahren eine Berufsausbildung zum Maler und war zuletzt 30 Jahre lang als Gärtner einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft rentenversicherungspflichtig beschäftigt. 1992 ließ er sich von seiner Ehefrau scheiden. Im Scheidungsurteil wurde ein Versorgungsausgleich der während der Ehe erworbenen Renten-Ansprüche vereinbart. Danach sollten vom Versicherungskonto des Mannes für jeden Ehe-Monat Rentenansprüche in Höhe von knapp 155 Deutsche Mark (DM) auf das Versorgungskonto seiner Ex-Frau fließen.

Doch bei der Berechnung unterlief der Rentenversicherung ein Fehler. Anstatt den Betrag für den Versorgungsausgleich abzuziehen, schlug sie diesen auf sein Rentenkonto drauf. Für die Ehezeit vom 01.10.1975 bis 31.12.1990 schrieb die DRV dem Mann also fälschlicherweise 3,9 Rentenpunkte gut.

Ende 2016 beantragte der Mann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Im Rentenantrag gab er an, dass der Versorgungsausgleich mit seiner Ex-Frau durchgeführt worden sei. Im Januar 2017 bewilligte DRV den Antrag und zahlte dem Rentner von da an 1.321 Euro Rente monatlich.

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Seinen Fehler bemerkte der Versicherungsträger erst im August 2019, als auch die frühere Ehefrau des Klägers einen Rentenantrag stellte. Bis dahin hatte der Versicherer dem Rentner bereits 6.762 Euro zu viel gezahlt. Denn bei einer korrekten Berechnung hätte seine Rente lediglich 1.245 Euro betragen.

Daraufhin schickte DRV dem Rentner einen Widerspruchsbescheid mit der korrekten Rentenhöhe, die er ab sofort bekommen würde. Außerdem forderte die Rentenversicherung den zu viel gezahlten Betrag zurück. Als der Rentner Widerspruch anlegte, beschränkte die Versicherung ihre Rückforderung auf zwei Drittel der zu viel gezahlten Summe (4.508 Euro).

Doch der Mann wollte auch diesen Betrag nicht zurückzahlen und reichte Klage vor dem SG Karlsruhe ein. Darin berief er sich auf Vertrauensschutz. Da er von der Richtigkeit seines Rentenbescheids ausgegangen sei, habe er das Geld bereits ausgegeben, argumentierte er. Denn es sei ihm als Laien nicht möglich gewesen, den langen und schwer verständlich formulierten Bescheid zu verstehen.