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Revision für Revisoren Gesetzgeber, Aufsichtsbehörden und Branchenvertreter streiten über Mifid II & Co.

in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 2 Minuten
Thomas Richter hält einen Vortrag auf dem Tag der Fondsmanager von DAS INVESTMENT: Der BVI-Hauptgeschäftsführer fordert eine stärkere Kontrolle der Finanzmarkt-Kontrolleure. Foto: Christian Scholtysik
Thomas Richter hält einen Vortrag auf dem Tag der Fondsmanager von DAS INVESTMENT: Der BVI-Hauptgeschäftsführer fordert eine stärkere Kontrolle der Finanzmarkt-Kontrolleure. Foto: Christian Scholtysik

Das europäische Aufsichtssystem steht vor einer Revision. Zu recht, meinen Politiker und Branchenvertreter. Denn die unterschiedlichen Auffassungen, die die Politik und die Behörden hinsichtlich mehrerer Regulierungsmaßnahmen vertreten, sorgen für massive Rechtsunsicherheit in der Branche.

Als Beispiel führt die Börsen-Zeitung den in der Finanzmarktrichtlinie Mifid II festgelegten Umgang mit Provisionen. Dürfen provisionsbasierte abhängige und honorarfinanzierte unabhängige Beratung nebeneinander existieren? Ja, entschied der Gesetzgeber. Nein, meinte die European Securities and Markets Authority (ESMA). Die Aufsichtsbehörde wollte sehr strenge Standards setzen. Nun muss die EU-Kommission entscheiden, welcher Auffassung sie den Vorrang gibt. In der Zwischenzeit agieren viele Berater in einer rechtlichen Grauzone.

„Es fehlt eine Kontrolle der von den Behörden erlassenen Leitlinien", erklärt Thomas Richter, Geschäftsführer des Fondsverbands BVI, gegenüber der Börsen-Zeitung. Schließlich werde die Standardsetzung der EU-Kommission kontrolliert. Warum seien Behörden wie die European Banking Authority( EBA), die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) und die ESMA hingegen frei, nach Belieben Richtlinien zu erlassen. Schließlich hätten diese ebenfalls „erhebliche Auswirkungen“ auf die Arbeit der Marktteilnehmer.

Neben einer Kontrolle fordert der BVI-Chef ein Klagerecht für Mitgliedstaaten oder direkt betroffene Marktteilnehmer gegen die Richtlinien der europäischen Aufsichtsbehörden.

Auch Henning Bergmann, Leiter Kapitalmarktrecht beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV), kritisiert die Finanzmarktkontrolleure. In den vergangenen Jahren hätten die Behörden zwar zahlreiche Richtlinien erlassen, sagt er gegenüber der Börsen-Zeitung. Ein Mehrwert für die Praxis und den Anlegerschutz hätten sie aber in den meisten Fällen nicht erzielt. Ganz im Gegenteil: Es wurden Praktiken aus einzelnen Ländern in die Richtlinien aufgenommen, die nicht in allen EU-Staaten passen. Daher fordert auch Bergmann, bei der anstehenden Revision das Recht der Behörden zum Richtlinien-Erlass einzuschränken.

Außerdem moniert Bergmann Meinungen, die die Behörden ebenfalls veröffentlichen dürfen. Da der rechtliche Status dieser sogenannten Opinions nicht geklärt ist, sorgen sie zusätzlich für Rechtsunsicherheit im Markt. „Mit Opinions darf nicht versucht werden, andere Vorgaben, wie die bei den Richtlinien, zu umgehen und Nebenregulierungen aufzubauen“, sagt er im gespräch mit der Börsen-Zeitung. Die Revision des Aufsichtssystems schaffe die Gelegenheit, „die Kompetenz für die europäischen Aufsichtsbehörden hier eindeutig und enger zu fassen“.

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